Was bedeutet AFG im versicherungsverlauf?

Wird die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezugs als Anrechnungszeit bewertet (bis 30.06.1978 und 01.01.1983 bis 31.12.1991) erscheint diese im Rentenversicherungsverlauf mit „AFG“ (Abkürzung bedeutet: von der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Zeiten) und dem Hinweis „Arbeitslosigkeit“.

Was ist ein AFG?

Mit dem Arbeitsförderungsgesetz sollte im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik ein hoher Beschäftigungsstand realisiert, die Beschäftigungsstruktur verbessert und das Wachstum der Wirtschaft gefördert werden. …

Was bedeutet Bezug von Leistungen eines Sozialleistungsträgers?

Leistungsbezug von einem Sozialversicherungsträger Wer Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld sowie Unterhaltsgeld von einem deutschen Sozialleistungsträger ( §§ 18-29 SGB I) bezieht begründet in aller Regel die Versicherungspflicht in der Rente.

Wann muss der Versicherer den Rückstand begleichen?

Darin muss er Ihnen mindestens zwei Wochen Zeit geben, den Rückstand zu begleichen. Versäumen Sie es, innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen, ist der Versicherer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Und: Sollte es in dieser Zeit zu einem Schadens-/Versicherungsfall kommen, muss die Versicherung nicht dafür aufkommen.

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Was ist ein Versicherungsnehmer?

Als Versicherungsnehmer wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die Partei eines Versicherungsvertrags ist. Davon zu unterscheiden ist die versichterte Person, welche eine andere Person sein kann. Versicherungsschutz wird immer dem Versicherungsnehmer gewährleistet.

Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers?

Pflichten vom Versicherungsnehmer Als Versicherungsnehmer wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die Partei eines Versicherungsvertrags ist. Davon zu unterscheiden ist die versichterte Person, welche eine andere Person sein kann. Versicherungsschutz wird immer dem Versicherungsnehmer gewährleistet.

Hat der Versicherer den ersten Versicherungsbeitrag verschuldet?

Entrichten Sie den ersten Versicherungsbeitrag nach der 14-tägigen Frist und haben die Verzögerung zu verschulden, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bezahlen Sie jedoch nach Fristablauf und hat der Versicherer in der Zwischenzeit noch keinen Gebrauch von seinem Rücktrittsrecht gemacht, bleibt Ihr Versicherungsvertrag bestehen.