Was beinhaltet das Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht umfasst dabei sämtliche Versicherungszweigen (Beispielsweise die private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratver-sicherung, Gebäudeversicherung,…).
Was ist eine Rechtspflicht Versicherung?
Der Versicherer (VR) hat gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN) ausschließlich einklagbare Rechtspflichten (zum Beispiel Gefahrtragung) zu erfüllen; umgekehrt ist der VN rechtlich zur Prämienzahlung verpflichtet und muss darüber hinaus eine Reihe nicht einklagbarer Rechtspflichten (Obliegenheiten) erfüllen.
Was zählt zu den Rechtspflichten des VN?
Die wichtigste echte Rechtspflicht des Versicherungsnehmers hat die Pramienzahlung zum Gegenstand. Die Pramie ist die Gegenleistung fUr die Gefahrtragungsleistung des Versicherers.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtspflichten und Obliegenheiten?
Obliegenheit ist ein Handeln, das nicht erzwungen werden kann, aber zur Vermeidung von Rechtsnachteilen im Eigeninteresse geboten ist. Erzwungen werden kann dagegen die Rechtspflicht, die auch einklagbar ist. Obliegenheit ist ein Gebot im eigenen Interesse.
Können zwei Personen Versicherungsnehmer sein?
Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und ist damit der Inhaber der Versicherung. Diese kann gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein. Aber auch Dritte können als versicherte Person eingesetzt werden, zum Beispiel wenn eine Mutter eine Unfallversicherung für ihre Kinder abschließt.
Welche Pflichten haben Versicherer und Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss?
Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers vor Vertragsschluss Der Versicherer (VR) ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer (VN) vor Vertragsschluss zu beraten (§ 6 Abs. 1 VVG) und das Ergebnis der Beratung zu dokumentieren (§ 6 Abs. 2 VVG). Dem VN sind die AVB vor Vertragsschluss in Schriftform zu übermitteln (§ 7 Abs. 1 VVG).
Welche Pflichten hat der Versicherungsmakler im Versicherungsrecht?
Die Pflichten des Versicherungsmaklers im Versicherungsrecht 1. Anträge, die auf den Abschluss eines 2. Anträge auf Verlängerung oder Änderung e 3. die vom Versicherer ausgefertigten
Was hat der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer zu tun?
Im Versicherungsrecht hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich vor dem Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. Die Angaben dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt.
Ist der Versicherer verpflichtet eine Pflichtverletzung zu vertreten?
Verletzt der Versicherer im Versicherungsrecht eine Verpflichtung nach § 6 Absatz 1, 2 oder 4 VVG, ist er dem Versicherungsnehmer zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Versicherer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.