Wird eine Lebensversicherung bei Scheidung angerechnet?

Hatte der eine Ehepartner die Lebensversicherung bereits vor der Ehe, so wird entsprechend allein der Anteil im Zugewinnausgleich berücksichtigt, welcher in der Ehe entstanden ist. Falls beide Partner eine eigene Lebensversicherung haben, werden diese gegeneinander aufgerechnet.

Werden die Lebensversicherung nach der Scheidung aufgeteilt?

Im Zuge der Scheidung kommt es auch zum Versorgungsausgleich, also zur Aufteilung der sogenannten Rentenanwartschaften und Alterbezüge. Lebensversicherungen sind hier jedoch in der Regel ausgeschlossen, da sie als geschütztes Kapital gelten können.

Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und seinen Ehepartner benannt?

Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme. Die vorgenannten Automatismen greifen in 99\% der Fälle reibungslos und ohne weitere Schwierigkeiten.

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Ist die Lebensversicherung bei einer Scheidung festgelegt?

Weiterhin findet die Lebensversicherung beim Versorgungsausgleich in der Regel keine Berücksichtigung. Ist der Ehegatte/die Ehegattin als Begünstigter festgelegt, dann lässt sich dies nicht in jedem Fall abändern. Näheres zum Umgang mit Lebensversicherungen bei einer Scheidung lesen Sie im Nachfolgenden.

Wie hoch ist die Prämie für eine Lebensversicherung?

Genau wie die passende Vorsorge. Deshalb sind auch die Kosten für eine Lebensversicherung unterschiedlich. Wie hoch die Prämie für Ihre persönliche Vorsorgeversicherung ist, hängt ganz von Ihrer Lebenssituation ab. Je nach Produkt und individuellen Umständen ist eine kapitalbildende Versicherung schon ab rund CHF 100 pro Monat möglich.

Wann wird eine reine Lebensversicherung ausbezahlt?

Der Zeitpunkt der Auszahlung hängt von der Art der Lebensversicherung ab: Eine reine Risikolebensversicherung wird nur im Leistungsfall ausbezahlt – also bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit. Eine kapitalbildende Lebensversicherung wird im Leistungsfall oder im sogenannten Erlebensfall bei Ablauf der Versicherung ausbezahlt.