Wie können sie sich von der NV befreien lassen?

Liegen Sie mit Ihrer Rente, Mieteinkünften und Ihren Kapitalerträgen insgesamt unter dem Grundfreibetrag, können Sie die NV-Bescheinigung beantragen und sich so von der Abgeltungsteuer und Abgabe der Steuererklärung befreien lassen. Ihre Einkünfte übersteigen den Grundfreibetrag nie mehr, weil Sie z. B. ausschließlich geringe Renteneinkünfte haben?

Was ist die NV-Bescheinigung für Rentner und Vermieter?

Für Rentner und Vermieter ist die Nichtveranlagungs-Bescheinigung besonders interessant. Liegen Sie mit Ihrer Rente, Mieteinkünften und Ihren Kapitalerträgen insgesamt unter dem Grundfreibetrag, können Sie die NV-Bescheinigung beantragen und sich so von der Abgeltungsteuer und Abgabe der Steuererklärung befreien lassen.

Kann ich eine NV-Bescheinigung beantragen?

Eine Steuererklärung müssten Sie dann ebenfalls nicht mehr abgeben. Die NV-Bescheinigung beantragen Sie beim Finanzamt. Hierzu gibt es den „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung“. Auf dem Antrag müssen Sie neben Ihren allgemeinen Angaben auch Angaben zum voraussichtlichen Einkommen machen.

Kann die NV-Bescheinigung widerrufen werden?

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Die NV-Bescheinigung kann vom Finanzamt widerrufen werden. Ist Ihr Einkommen innerhalb der drei Jahre doch höher als Sie geschätzt haben, müssen Sie das dem Finanzamt melden. Zum Beispiel sind Ihre Vermietungs- oder Kapitaleinkünfte nun doch höher ausgefallen.

Wie können sie die Steuererklärung elektronisch unterschreiben?

Auch hiermit können Sie die Steuerklärung elektronisch an das für Sie zuständige Finanzamt übermitteln. Danach müssen Sie aber eine sogenannte komprimierte Steuererklärung ausdrucken und diese unterschreiben. Ohne die unterschriebene Steuererklärung kann das Finanzamt Ihre Daten nicht bearbeiten.