Was darf ich mit der Waffensachkunde?

VISIER gibt einen Einblick und zeigt Ihnen, was alles zur Waffensachkunde dazu gehört. Ohne abgelegte Waffensachkundeprüfung erhält niemand in Deutschland eine Waffe. Ohne diese Prüfung ist es in Deutschland nicht möglich, eine Waffenbesitzkarte, einen Munitionserwerbsschein oder dergleichen zu erhalten.

Wer darf zum Schießstand?

Sie dürfen nur schießen, wenn Sie weder Alkohol noch Drogen zu sich genommen haben. Für Großkaliberwaffen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Für Flinten bis zu einem Kaliber von 12 sowie für Kleinkaliberwaffen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Zudem wird die Zustimmung der Eltern benötigt.

Was gilt für einen Waffenschein von der Waffenbehörde?

Um einen Waffenschein von der Waffenbehörde zu bekommen, müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für die beiden Waffenscheine gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen, um ihn zu erhalten. Für Antragsteller gilt, unabhängig von der WS-Art: Mindestalter von 18 Jahren, um die Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen.

Wie sieht es aus bei einer waffenrechtlichen Erlaubnis?

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Anders sieht das aus, wenn es um einen großen Waffenschein geht. Bei dieser waffenrechtlichen Erlaubnis, handelt es sich um eine Berechtigung, erlaubnispflichtige Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Zu diesen Waffen gehören Schusswaffen, Luftdruckwaffen, Federdruckwaffen und CO²-Waffen.

Ist es erlaubt eine Waffe mit sich zu führen?

Angehörigen bestimmter Berufsgruppen ist es erlaubt eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Dazu gehören Polizisten, Soldaten und Zollbeamte. Wach- und Sicherheitspersonal kann in Ausnahmefällen auch mit einer Waffe ausgestattet werden. Diese ist aber ausschließlich für die Ausübung des Berufes zu benutzen.

Was ist der „Kleine Waffenschein“?

Der so genannte „Kleine Waffenschein“ berechtigt zum Führen von Signalwaffen, Schreckschusswaffen und Ähnlichem. Die Auflagen sind nicht ganz so streng wie beim „Großen Waffenschein“.