Wie lange darf man mit 15 Jahren Arbeiten?

So dürfen 15-, 16- und 17-jährige höchstens 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Die maximale Arbeitszeit darf auf 8,5 Stunden ausgedehnt werden, wenn diese dafür an anderen Tagen kürzer ausfällt.

Was darf man mit 15 Jahren Arbeiten?

Sind die Jugendlichen über 15 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig, dürfen sie bis zu 8 Stunden täglich an 5 Tagen die Woche arbeiten. Mit folgenden Einschränkungen: Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens darf nicht gearbeitet werden.

Wie lange dürfen 16 Jährige Arbeiten Uhrzeit?

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.

Welche Arbeitszeiten gelten für Schüler ab 15 oder 17?

In der Schulzeit gelten allerdings bezüglich der Arbeitszeiten dieselben Regeln wie für unter 15-Jährige. Bei Nebenjobs für Schüler ab 15, 16 oder 17 muss darauf geachtet werden, dass die Jugendlichen hier keine Arbeiten ausführen, die mit Lärm, wiederkehrender Hitze oder Kälte oder mit Gefahrenstoffen zu tun haben.

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Was ist ein Nebenjob für Schüler ab 16 Jahren?

Bei Nebenjobs für Schüler ab 15, 16 oder 17 muss darauf geachtet werden, dass die Jugendlichen hier keine Arbeiten ausführen, die mit Lärm, wiederkehrender Hitze oder Kälte oder mit Gefahrenstoffen zu tun haben. Das Kellnern ist ein beliebter Nebenjob für Schüler ab 16 Jahren.

Wie lange ist die Arbeitsdauer von Jugendlichen im Unternehmen?

Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5).

Wie viele Tage pro Jahr darf man als Ferienjob Arbeiten?

So ist die Tätigkeit in der Regel auf Ferienjobs beschränkt. 70 Tage pro Jahr dürfen volljährige Schüler maximal arbeiten, damit die Tätigkeit noch als Ferienjob gewertet werden kann. Ihr Team von Arbeitsrechte.de

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