Was passiert mit Flüchtlingen in Deutschland?

Gesellschaft Flüchtlinge: Das passiert in Deutschland. Krieg und Armut zwingen Menschen, ihr Zuhause zu verlassen. Viele Flüchtlinge suchen deshalb ihre neue Heimat in Deutschland.

Wie lange dürfen Flüchtlinge in Deutschland bleiben?

Fast genauso viele Menschen bekamen Schutz: Wer in seiner Heimat wegen seiner Rasse, Religion oder politischen Meinung verfolgt wird, darf drei Jahre bleiben. Drohen aus anderen Gründen Folter und Tod, dürfen die Flüchtlinge zunächst ein Jahr in Deutschland leben.

Warum Flüchtlinge nicht abgeschoben werden?

Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen fordern, dass Flüchtlinge nicht in Staaten abgeschoben werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen (auch nicht innerhalb von Europa).

Wer kann als Flüchtlinge anerkannt werden?

Personen, die aufgrund politischer Aktivitäten verurteilt wurden, können als Flüchtlinge anerkannt werden. Personen hingegen, die wegen eines Verstosses gegen das allgemeine Recht ein faires Gerichtsverfahren verurteilt wurden und nun vor der Strafe fliehen, werden nicht als Flüchtlinge anerkannt.

Was sind die bevorzugten Routen der Flüchtlinge?

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Die bevorzugten Routen der Flüchtlinge sind bekannt: Rund 90 Prozent der Flüchtlinge, so die Schätzungen der EU-Grenzagentur Frontex, kommen über das Mittelmeer. Vor allem aus Marokko, Tunesien, Libyen oder durch die Ägäis. Der Rest versucht über den Landweg nach Europa zu gelangen.

Welche Leistungen können Flüchtlinge in Anspruch genommen werden?

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können – genau wie in der regulären Sozialhilfe – in Anspruch genommen werden. Nach frühestens 15 Monaten des Aufenthaltes beziehen Flüchtlinge Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Diese entsprechen der Höhe des „Hartz IV“-Satzes.

Was greift bei der Anerkennung des Flüchtlingsstatus nach dem Grundgesetz?

Es greift dabei entweder das deutsche Grundgesetz (Artikel 16a) oder die von Deutschland ratifizierte Genfer Konvention. Eine Anerkennung des Flüchtlingsstatus gemäß dem Grundgesetz wird nur selten angewandt, da es sich auf „politisch Verfolgte“ beschränkt.