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Wie umgehe ich eine Pfändung?
Der Gläubiger beantragt die Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht. Das Gericht stellt dem Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu. Diesen muss er durch einen Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber zustellen lassen. Der Arbeitgeber hat zwei Wochen Zeit, eine Drittschuldnererklärung abzugeben.
Können Ersparnisse gepfändet werden?
In welcher Form diese erfolgt, regelt § 803 der Zivilprozessordnung (ZPO). “Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. Es darf grundsätzlich nur gepfändet werden, wenn ein Gläubiger Forderungen erhebt und eine Zahlung seitens des Schuldners ausbleibt.
Wie erfolgt eine Pfändung für den Schuldner?
In der Regel erfolgt die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser verwertet das gepfändete Vermögen des Schuldners, um mit dem entsprechenden Erlös die Forderungen des Gläubigers zu tilgen. Der folgende Ratgeber erläutert, was eine Pfändung für den Schuldner bedeutet, und beantwortet die hierzu am häufigsten gestellten Fragen.
Was sind pfändungsfreie Gegenstände?
Als pfändungsfreie Gegenstände gelten demnach: Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt des Schuldners, die für ein einfaches Leben benötigt werden (Kleidung, Möbel und anderer Hausrat, Fernseher, Radio etc.) Dinge, die für die Ausbildung oder die Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendig sind.
Was ist ein Pfändungsbeschluss?
Ein Pfändungsbeschluss (amtlich: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine Maßnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung, mit der ein Gericht Forderungen gegen Drittschuldner oder das Kontoguthaben des Schuldners zur Begleichung einer ausstehenden Forderung des Gläubigers beschlagnahmt.
Ist eine Pfändung von Immobilien möglich?
Auch eine Pfändung von Immobilien ist möglich. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Formen der Pfändung bzw. zwischen den Objekten, die gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher kann nicht nur bewegliche und unbewegliche Sachen beschlagnahmen, sondern auch Forderungen, die dem Schuldner zustehen.