Wann ist eine vergleichende Werbung zulässig?
Vergleichende Werbung liegt allerdings nur dann vor, wenn es sich um eine Äußerung handelt, die sich nicht in einem bloßen Werturteil erschöpft. Aussagen wie „Das Produkt finden wir schlechter“ stellen keine Tatsachenbehauptung dar und werden somit von den Vorschriften zur vergleichende Werbung nicht erfasst.
Welche Arten der vergleichenden Werbung sind laut UWG erlaubt?
Vergleichende Werbung ist als Sonderfall im Gesetz ausdrücklich geregelt und findet sich in § 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Demnach sind alle möglichen Arten von Äußerungen, die den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen fördern sollen, Werbung.
Warum ist vergleichende Werbung verboten?
Vergleichende Werbung war in Deutschland lange Zeit – von wenigen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich verboten. Seit dem 1. September 2000 ist sie durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zwar grundsätzlich erlaubt, es müssen jedoch dennoch bestimmte Regeln beachtet werden, die in § 6 UWG festgelegt sind.
Was sind die Vorgaben für vergleichende Werbung?
Geht es um vergleichende Werbung, sind das UWG und seine Vorgaben zu beachten. Weiterhin dürfen Mitbewerber oder ihr Ruf nicht in irgendeiner Weise herabgesetzt oder ähnlich beeinträchtigt werden.
Ist die vergleichende Werbung unzulässig?
In solchen Fällen wird die vergleichende Werbung häufig nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässig sein. Beispiel : Im Fall des KG Berlin hatte die Beklagte bekannte Markenparfüme, für deren Vertrieb die Klägerin eine exklusive Lizenz besaß, imitiert und diese Imitationen beworben.
Wie ist eine vergleichswerbung möglich?
Vergleichswerbung ist also, wenn man diesen Spielraum zu nutzen weiß, durchaus möglich. So können beispielsweise Testergebnisse herangezogen werden. Mit diesen kann ein Unternehmen darstellen, inwieweit es besser als ein Mitbewerber abschneidet. Dabei gibt es aber auch hier einige Punkte zu beachten.