Was waren die Wahlbeteiligungen bei der Bundestagswahl 2009?

Bei einer Wahlbeteiligung von 72,4 Prozent wählten 41,5 Prozent der Wähler die CDU/CSU und 25,7 Prozent die SPD. Sechs Parteien gelang es bei der Bundestagswahl 2009, mit Abgeordneten in den Bundestag einzuziehen: CDU, SPD, FPD, DIE LINKE, GRÜNE und CSU. Insgesamt stellten sich 27 Parteien der Wahl. Die Wahlbeteiligung lag bei 70,8 Prozent.

Wie viele Wahlberechtigte haben sich in Sachsen nicht gewählt?

Die Zahl der Menschen, die zu den Landtagswahlen nicht gewählt haben, hat sich in Sachsen seit 1990 fast verdoppelt. Während 1990 etwa eine Million Wahlberechtigte ihr Wahlrecht nicht nutzten, verzichteten 2014 – 24 Jahre später – etwa 1,7 Millionen Sachsen auf ihr Stimmrecht.

Welche Parteien erhielten die Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2002?

Die Linke kam auf 8,7 und Bündnis 90/Die Grünen auf 8,1 Prozent aller Zweitstimmen. Sowohl die SPD als auch die CDU/CSU erhielten bei der Bundestagswahl 2002 38,5 Prozent der Zweitstimmen.

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Welche Parteien wählten die meisten Wähler?

Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent wählten 35,2 Prozent die CDU/CSU, 34,2 Prozent die SPD und 9,8 Prozent die FDP. Die Linke kam auf 8,7 und Bündnis 90/Die Grünen auf 8,1 Prozent aller Zweitstimmen.

Welche Parteien wählten in der Bundestagswahl 2005?

Bundestagswahl 2005. Bei einer Wahlbeteiligung von 77,7 Prozent wählten 35,2 Prozent die CDU/CSU, 34,2 Prozent die SPD und 9,8 Prozent die FDP. Die Linke kam auf 8,7 und Bündnis 90/Die Grünen auf 8,1 Prozent aller Zweitstimmen.

Welche Bestimmungen sind im Bundestagswahlgesetz geregelt?

Die wesentlichen Bestimmungen des Bundestagswahlrechts enthält das Bundeswahlgesetz. Viele Detailregelungen sind in der Bundeswahlordnung enthalten, einer Rechtsverordnung aufgrund von § 52 Bundeswahlgesetz. Die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ist im Wahlstatistikgesetz geregelt.