Wie sind die Einnahmen aus der Verhinderungspflege steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 36 EStG sind die dort genannten Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei. Beachten sollten Sie, dass die Einnahmen aus der Verhinderungspflege die Jahressumme des Pflegegeldes des zu Pflegenden nicht überschreiten dürfen.

Sind die Krankenkassen nicht betroffen von der Steuerpflicht?

Nicht betroffen von der Steuerpflicht sind Erstattungen der Krankenkassen bei sog. „Härtefällen“; z. B. weil der Versicherte von den Eigenanteilen befreit worden ist. Auch wenn Kosten für Leistungen erstattet werden, bleiben diese außen vor.

Ist die stundenweise Verhinderungspflege steuerfrei?

Aufs ganze Jahr gerechnet erhält er 600 € für die stundenweise Ersatzpflege. Er muss diesen Betrag aus der Verhinderungspflege in der Steuer angeben. Da die Einkünfte in Höhe von 600 € jedoch unter der Jahressumme des Pflegegelds von 3.792 € liegen, ist die stundenweise Verhinderungspflege steuerfrei.

Ist die Pflegebedürftigkeit steuerlich geltend?

Prinzipiell besteht seit dem Jahr 2010 die Möglichkeit, Pflegekosten bzw. Pflegeheimkosten steuerlich geltend zu machen, und zwar unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit dauerhaft besteht oder nicht. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen man Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim bzw.

LESEN:   Was ist besser Datev Lodas oder Lohn und Gehalt?

Warum sollten sie die Einnahmen aus der Verhinderungspflege nicht überschreiten?

Beachten sollten Sie, dass die Einnahmen aus der Verhinderungspflege die Jahressumme des Pflegegeldes des zu Pflegenden nicht überschreiten dürfen. Sollte dies der Fall sein, müssen alle Einnahmen, die über die Verhinderungspflege hinausgehen, bei der Steuer angegeben werden.

Ist die Versicherungsleistung für beschädigte Sachen steuerfrei?

Die Versicherungsleistung für beschädigte Sachen oder berechtigte Schadenersatzansprüche bleiben so lange steuerfrei, wie die Anschaffung der Sachen nicht steuerrelevant war. Sobald aber zuvor abgesetzte Sachen betroffen sind oder es sich um den Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen handelt, sind auch die Versicherungsleistungen zu versteuern.