Wie kann ich die pfändungsfreigrenze erhöhen?

Möchten Sie Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen, ist ein Antrag nach § 850k Abs. 5 ZPO beim zuständigen Gericht zu stellen. Hierbei müssen Sie keine spezielle Form einhalten.

Wer stellt Bescheinigung nach 850k aus?

Freibetragserhöhungen durch die P-Konto Bescheinigung nach § 850k Abs. Die Bescheinigung dürfen nur Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkasse, anerkannte Schuldner- oder Insolvenzberater bzw Anwälte oder Steuerberater ausstellen.

Was müssen sie beachten vor der Pfändung?

Sie müssen sich z.B. keine Sorgen um persönliche Dinge wie z.B. dem Ehering machen, dieser sowie auch persönliche Unterlagen sind von der Pfändung ausgeschlossen. Auch alle für den Haushalt und den persönlichen Gebrauch notwendigen Gegenstände sind vor der Pfändung geschützt. Zu den notwendigen Gegenständen zählt auch der Fernseher oder das Radio.

Was ist wichtig zum Thema Pfändungsschutz?

Das Wichtigste zum Thema „Pfändungsschutz“ Der Pfändungsschutz soll eine Kahlpfändung verhindern, bei der sämtliches Vermögen des Schuldners verwertet wird. Unpfändbar sind zum Beispiel Haushaltsgegenstände, die ein einfaches Leben ermöglichen und Sachen, die für die eigene Erwerbstätigkeit unerlässlich sind.

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Welche Sachen sind pfändungsfrei?

Bestimmte Sachen unterliegen dem Pfändungsschutz. Die unpfändbaren Sachen sind in § 811 Zivilprozessordnung (ZPO) aufgelistet. Der Gesetzgeber hat folgende Gegenstände als pfändungsfrei erklärt: Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt des Schuldner s, die für ein einfaches Leben benötigt werden.

Welche Rentenversicherungen sind vor der Pfändung geschützt?

Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen sind vor der Pfändung geschützt. Dies hat der Gesetzgeber bestimmt, um das Existenzminimum des Schuldners im Alter zu sichern. Aber auch hier gelten die Pfändungsfreigrenzen. (siehe Pfändungstabelle ).