Wohin muss der Arbeitgeber die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abführen?

Mit Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist gemeint, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung vom Arbeitgeber „in einem Aufwasch“ berechnet und „in einem Batzen“ an die Krankenkasse als Einzugsstelle abgeführt wird.

Wohin führt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung ab?

Die Beiträge zu den vier Sozialversicherungszweigen gehen an die Einzugsstelle der Krankenkasse des Arbeitnehmers (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile). Der Beitrag zum Insolvenzgeld ist ab 2009 mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen der Krankenkassen zu überweisen.

Wie werden die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt?

Die Beiträge werden direkt von den Einkommen der Arbeitnehmer einbehalten und durch den Arbeitgeber an die zuständigen Krankenkassen abgeführt. Die Krankenkassen leiten die anteiligen Beiträge an die Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit weiter.

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Was ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag. Eine Haftung des Arbeitnehmers kann sich ergeben, wenn er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt.

Wie trägt der Arbeitnehmer den Schaden gegenüber dem Arbeitgeber?

Der Mitarbeiter haftet zwar voll gegenüber dem Auftraggeber, kann aber von seinem Arbeitgeber, dem Umzugsunternehmen, Freistellung verlangen. Letztlich trägt also der Arbeitgeber den Schaden. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ist der Freistellungsanspruch allerdings wertlos. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer den Schaden.

Was ist die Pflicht des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis?

Im Arbeitsverhältnis besteht die Pflicht des Arbeitnehmers in erster Linie darin, die versprochene Arbeitsleistung zu erbringen, und zwar sorgfältig. Was das genau bedeutet, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und den Umständen des Einzelfalls.

Ist die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

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