Was ist beim Patientendatenschutz zu berücksichtigen?

Zu berücksichtigen ist beim Patientendatenschutz jedoch in jedem Fall auch das Recht auf Löschung, Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten, das jedem Betroffenen eingeräumt wird. Die Löschung hat etwa dann zu erfolgen, wenn die Patientendaten unzulässigerweise erhoben wurden, weil etwa keine Zweckbindung zu erkennen ist.

Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?

Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.

Ist die einweisungsverpflichtung in die Handhabung eines Medizinproduktes erforderlich?

Ja. Der geänderte § 4 Abs. 3 schreibt jetzt eine grundsätzliche Einweisungsverpflichtung in die Handhabung eines Medizinproduktes vor. Aufgrund von Erfahrungen in der Praxis wird eine solche Verpflichtung aus Gründen der Patientensicherheit für erforderlich gehalten. Gibt es davon keine Ausnahmen? Doch.

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Welche Pflichten hat der Betreiber von Medizinprodukten?

Wird ein Medizinprodukt angewendet, hat der Anwender die aus der MPBetreibV einhergehenden Verpflichtungen ( z.B. § 4 Abs. 2 oder Abs. 6) eigenverantwortlich zu erfüllen. Welche Pflichten hat der Betreiber? Der Betreiber hat ein sicheres und ordnungsgemäßes Anwenden der Medizinprodukte, die in seiner Verantwortung liegen, sicherzustellen.

Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für die Patientenakte?

Für die hinterlegten Patientendaten in der Patientenakte ist eine Aufbewahrungsfrist zu beachten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und einzelnen Verwaltungsgesetzen ergibt. Diese liegt bei fünf bis zehn Jahren, für einzelne Belege bei sechs Jahren.

Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?

Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).

Wie lange muss die Patientenakte aufbewahrt werden?

Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentationspflicht für die Patientenakte ist in § 630f BGB geregelt. Wichtig zu wissen: Von der arztgeführten Patientenakte ist die elektronische Patientenakte, die in der Hoheit des Versicherten liegt, zu unterscheiden.

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Was sind die wichtigsten Umstände in der Patientenakte?

Ärztinnen oder Ärzte sind dazu verpflichtet in der Patientenakte alle für die Behandlung wichtigen Umstände zu erfassen – zeitnah und vollständig. Dazu zählen unter anderem folgende Informationen: die Krankengeschichte (Anamnese): bekannte Beschwerden, die psychische Verfassung, soziale Belastungen, Krankheitsfälle in der Familie

Wie dürfen Daten aus einer Patientenakte weitergegeben werden?

Daten aus einer Patientenakte dürfen in Deutschland nur an wenige Organisationen und Behörden trotz einer fehlenden Einverständniserklärung unter bestimmten Voraussetzungen weitergegeben werden. Dabei ist aber meistens nicht die komplette Akte von der Datenweitergabe betroffen.

Wann ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft?

Am 26.02.2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht u. a. eine gesetzliche Verankerung des Behandlungsvertrages und der sich hieraus für das Arzt-Patienten-Verhältnis ergebenden Rechte und Pflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor.

Wie dürfen Patientendaten erhoben und genutzt werden?

Darüber hinaus unterliegen sie auch dem Arztgeheimnis. Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet.

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