Was regelt das Gesetz zur Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis und haben in jedem anderen Mitgliedstaat den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats.

Welche Institutionen stehen einem Arbeitnehmer zur Seite?

Dies sind etwa der Bund, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Kommunen oder kommunale Sparkassen. Wählbar sind hierbei alle Beschäftigten, die der jeweiligen obersten Dienstbehörde seit mindestens sechs Monaten angehören oder die seit mindestens einem Jahr in der öffentlichen Verwaltung arbeiten.

Ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit unmittelbar anwendbar?

Bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit handelt es sich um eines der Kernelemente des Binnenmarktes, mithin um eines der bedeutendsten Ziele der Europäischen Union [EU]. Regelungen hierzu finden sich in den Gründungsverträgen, die als Unionsrecht unmittelbar und verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten gelten.

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Wer sind die Vertreter der Arbeitnehmer?

Unter Arbeitnehmervertretung werden in Deutschland verschiedene Organe und Organisationsformern betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung zusammengefasst. Die Hauptaufgabe der Arbeitnehmervertretungen in Deutschland ist das Eintreten für die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen oder Betrieb.

Ist man automatisch Gewerkschaftsmitglied?

Die Gewerkschaften Sie vertreten die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, dem Staat und den politischen Parteien. Die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft ist freiwillig und muss beantragt werden.

Kann der Arbeitgeber das Hausrecht ausüben?

Das Hausrecht kann der Arbeitgeber durchaus ausüben und zu diesem Zwecke nutzen, um dem ehemaligen Arbeitnehmer den Zugang zu verwehren. Allerdings auch zu bedenken, dass der Arbeitnehmer einen Beschäftigungsanspruch beim Arbeitgeber hat.

Was kann der Arbeitgeber nach der Kündigung verbieten?

Nach der Kündigung hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht dem Arbeitnehmer zu verbieten, die Büroräume oder den Arbeitsplatz aufzusuchen. Das Hausrecht kann der Arbeitgeber durchaus ausüben und zu diesem Zwecke nutzen, um dem ehemaligen Arbeitnehmer den Zugang zu verwehren.

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Wie kann ich in der Jungen Union aktiv sein?

Nicht nur vor Ort sondern auch auf Kreis-, Landes- und Bundesebene. In der Jungen Union aktiv sein heißt auch, neue Leute kennen zu lernen. Bei gemeinsamen Projekten, der Arbeit in Ausschüssen oder bei gemeinsamen Fahrten bilden sich oft Freundschaften, die weit über die Junge Union heraus reichen.

Ist ihr Arbeitgeber Gewerkschaftsmitglied?

Es geht Ihren Arbeitgeber nichts an, ob Sie Gewerkschaftsmitglied sind. Aber Achtung: Finden in Ihrem Betrieb Tarifverträge Anwendung, kann es für Sie sehr sinnvoll sein, dass Ihr Arbeitgeber von der Gewerkschaftszugehörigkeit Kenntnis hat.