Welche Formulare brauche ich für die vereinfachte Steuererklärung 2019?

Daher gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2019 auch keinen Papiervordruck für die Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer mehr. Der „normale“ Mantelbogen (ESt1A) wurde vereinfacht und tritt nun an die Stelle der Vereinfachten Steuererklärung.

Haben sich die Steuerformulare 2019 geändert?

Der neue Hauptvorduck wurde nun auf ein Blatt reduziert und enthält lediglich die allgemeinen Angaben zu Ihrer Person. Neben den vielen bekannten Formularen, wie beispielsweise die Anlage N oder die Anlage Kind, gibt es ab 2019 zudem vier neue Anlagen für: Außergewöhnliche Belastungen. Sonderausgaben.

Was beträgt der Grundfreibetrag für die Steuererklärung 2019?

Für die Steuererklärung 2019 beträgt der Grundfreibetrag, also das nicht zu versteuernde Einkommen, 9.168 Euro je Person. Im Jahr 2020 ist das steuerfreie Einkommen auf 9.408 Euro erhöht worden. Abgabefrist bei verpflichteter Abgabe – Steuererklärungen müssen bis spätestens 31.07. des Folgejahres eingereicht werden

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Ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer korrekt gemeldet?

Stellen Steuerzahler fest, dass ihre E-Daten korrekt gemeldet wurden und sie in den übrigen Feldern keine Angaben machen wollen oder müssen, besteht die Erklärung eventuell nur aus dem Haupt­vordruck. Das Formular für die „vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer“ erübrigt sich damit und wurde abge­schafft.

Welche zusätzlichen Steuerformulare gibt es?

Zusätzliche Steuerformulare gibt es, wenn Sie zum Beispiel land- und forstwirtschaftliche Einkünfte (Steuerformular L) oder ausländische Einkünfte (Steuerformulare AUS und N-AUS) erzielen.

Was ist die Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung 2019?

Ausfüllhilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen – 2019 Für das Steuerjahr 2019 gibt es erstmals – neben dem Steuerhauptformular – die „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ zur Einkommensteuererklärung. Hier tragen Sie zum Beispiel Ihre Krankheitskosten, Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Behinderung oder pflegebedingte Kosten ein.