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Was versteht man unter einem Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an die Bank anfallende Zinseinnahmen aus Kapitalerträgen vom automatischen Steuerabzug (s. Abgeltungsteuer) freizustellen.
Was mache ich wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe?
Sollten Sie durch einen vergessenen Freistellungsauftrag Ihren Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben, können Sie zum Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben. In der Anlage KAP haben Sie dann die Möglichkeit Ihre Kapitalerträge zu erklären.
Welche Kapitalerträge unterliegen der Einkommensteuer?
Für Sparer und Anleger spielt die Kapitalertragssteuer eine besonders wichtige Rolle, denn diese Erträge unterliegen in fast allen europäischen Staaten der jeweiligen Einkommensteuer. Unter Kapitalerträgen sind Gewinne aus Geldanlagen zu verstehen. Dazu zählen: Zinsen vom Sparbuch, Girokonto o.ä.
Was ist die Unterschiede zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?
Unterschied Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer. Zwar werden die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer meist gleichbedeutend verwendet. Allerdings ist die Kapitalertragsteuer nur eine Form der Abgeltungssteuer. Diese wurde zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt und ersetzt die bisherige Besteuerung von Kapitaleinkünften.
Warum müssen die Kapitalerträge nun in der Steuererklärung aufgeführt werden?
Seit 2009 müssen die Kapitalerträge nun nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, da sie mit der Abgeltungssteuer, dem Namen entsprechend, abgegolten sind. Die unterschiedlichen, über die Kapitalertragsteuer versteuerten Einkünfte mussten zuvor immer einzeln in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Was ist der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge. Zinseinkünfte, Dividenden und sonstige Kapitalerträge, die Einkommenssteuerpflichtige auf Anlage- und Sparkonten erzielen, müssen versteuert werden. Es handelt sich bei ihnen um Kapitaleinkünfte, die der Einkommenssteuer unterliegen (§ 20 EStG).