Was ist ein Sorgeberechtigter?

Sorgeberechtigter ist derjenige, der verpflichtet und berechtigt ist, das Sorgerecht auszuüben. In der Regel sind dies die Eltern des Kindes (§ 1626 ff BGB). Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, sind die Pflegeeltern berechtigt, den Sorgeberechtigten bei der Ausübung des Sorgerechts zu vertreten.

Was darf ein Sorgeberechtigter?

Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheiden die Sorgeberechtigten gemeinsam. Das betrifft unter anderem medizinische Eingriffe, Impfungen, die Annahme von Erbschaften, die Höhe des Taschengeldes, die Schulausbildung und die Religion. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts.

Welche Bereiche umfasst das Sorgerecht?

Inhalt des Sorgerechts. Das Sorgerecht umfasst folgende Bereiche: Die Personensorge: Die sogenannte Personensorge umfasst die allgemeinen täglichen Bereiche des Lebens, wie die Pflege des Kindes, die Erziehung, die Beaufsichtigung und auch die Bestimmung des Aufenthalts.

Was sind die gesetzlichen Bestimmungen für das gemeinsame Sorgerecht?

Miteinander verheiratete, leibliche Eltern eines Kindes sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Trennung der Eltern fortbesteht.

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Kann das Sorgerecht für die Kinder übertragen werden?

Das Sorgerecht kann unter Umständen beiden Eltern entzogen werden und auf einen Pfleger oder Vormund übertragen werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern nicht in der Lage sind, das Sorgerecht für die Kinder auszuüben.

Wie untergliedert sich das Sorgerecht?

Das Sorgerecht untergliedert sich in verschiedene Teilbereiche: Die Personensorge, bestehend aus den Bereichen gesetzliche Vertretung des Kindes, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Gesundheitsfürsorge, sowie die Vermögenssorge.