Wann zahlt Finanzamt Lohnsteuer zurück?
Finanzämter in anderen Bundesländern lassen sich schon mal über 80 Tage Zeit, also fast drei Monate. In der Regel überweist das Finanzamt die zu viel gezahlte Lohnsteuer oder andere Steuerrückerstattungen zeitgleich mit der Versendung des Einkommensteuerbescheids.
Wann muss man bei der Steuererklärung nachzahlen?
Falls Du Steuern nachzahlen musst, hast Du dafür einen Monat Zeit. Diese Zahlungsfrist beginnt mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Schau einfach in Deinen Steuerbescheid, dort findest Du das Datum, bis wann Du Deine Steuern spätestens zahlen musst. Die Nachzahlung wird auch fällig, wenn Du Einspruch einlegst.
Kann der Steuerpflichtige auf die Abgabe der Steuererklärung reagieren?
Sollte der Steuerpflichtige auf eine Erinnerung des Finanzamts zur Abgabe der Steuererklärung aber nicht reagieren, wird das Finanzamt zunächst ein Zwangsgeld androhen. Daneben wird es einen Verspätungszuschlag verlangen.
Ist die Steuererklärung immer noch nicht abgegeben?
Wer seine Steuererklärung trotz gegebenenfalls mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht abgibt, der bekommt ein Zwangsgeld angedroht. Sollte man dann wieder nicht tätig werden, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest. Allerspätestens jetzt sollte man seiner Pflicht nachkommen und die Steuerunterlagen einreichen.
Warum kann eine verspätete Abgabe als Steuerhinterziehung gelten?
Eine verspätete Abgabe kann nämlich als Steuerhinterziehung gelten. Etwa wenn man – um eine Steuernachzahlung zeitlich nach hinten zu schieben – die Abgabefristen für die Steuererklärung bewusst missachtet. Dies kann nochmal zusätzlich zu den steuerlichen Nachteilen, wie einem Verspätungszuschlag, zu einer Geldstrafe führen.
Wie kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Wenn Sie Kosten von der Steuer absetzen wollen, müssen Sie diese nachweisen können. Das geht am einfachsten mit Quittungen und Rechnungen oder anderen schriftlichen Belegen. Bis zur Steuererklärung 2016 mussten Sie Ihrer Steuererklärung alle Belege beilegen. Das war die sogenannte Belegvorlagepflicht.