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Wie gut ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
In sämtlichen Kategorien schnitt der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. mit der Beurteilung „sehr gut“ ab. Folgerichtig wurde auch die gesamte Leistung des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V insgesamt mit der Bestnote als fairster Steuerhilfeverein bewertet.
Was darf ein lohnsteuerhilfeverein nicht?
Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften, d.h. Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit dürfen nicht von Lohnsteuerhilfevereinen beraten werden, gleiches gilt bei Vorliegen von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.
Wie viel verdient man als Lohnsteuerhilfeverein?
Ihr Verdienst hängt davon ab, wie viele Mitglieder Sie betreuen. Denn Sie erhalten einen prozentualen Anteil von den Aufnahmegebühren und den Jahresbeiträgen „Ihrer“ Mitglieder. Im Durchschnitt der Beratungsfälle sind rund 100 Euro Vergütungsanteil (netto) pro Beratung realistisch.
Wie ist die Hilfe bei der Steuererklärung geregelt?
Gesetzlich ist klar geregelt, wie die Hilfe bei der Steuererklärung zu leisten ist und wer sie leisten darf. Der Staat möchte durch diese gesetzliche Festlegung sicherstellen, dass die Hilfe professionell und entsprechend den steuerlichen Regelungen durchgeführt wird.
Was ist eine kostenlose Steuerhilfe?
Eine kostenlose Steuerhilfe stellt allerdings das ElsterFormular dar, dabei handelt es sich aber ausschließlich um eine Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung und um das Lösen von Verständnisfragen, nicht um eine steuerliche Beratung.
Wie kann ich helfen bei der Steuererklärung?
Hilfe bei der Steuererklärung Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuerhilfevereine sind berechtigt, bei einer Steuererklärung zu helfen. Für diese Hilfe gibt es genaue gesetzliche Regelungen und Vorgaben.
Was droht mit der Steuererklärung?
Wer diese Festlegungen nicht kennt und sich unberechtigte Hilfe für die Steuererklärung holt, dem droht eine empfindliche Geldbuße von bis zu 5000€, sofern das Finanzamt davon Kenntnis erhält. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen alle Arten von Mandanten beraten.