Ist der Verkauf des bisherigen Eigentums ein Einkommen?

Solange es sich tatsächlich nur um den Verkauf des bisherigen Eigentums handelt, handelt es sich nicht um ein Einkommen. Damit ist es auch nicht meldepflichtig. Sollten jedoch Verkäufe im Rahmen von An- und Verkauf erfolgen, so wären die Gewinn daraus selbstverständlich als Einkommen zu melden.

Ist der Verkauf von Gegenständen kein Einkommen?

Damit ist es auch nicht meldepflichtig. Sollten jedoch Verkäufe im Rahmen von An- und Verkauf erfolgen, so wären die Gewinn daraus selbstverständlich als Einkommen zu melden. 26. Februar 2012 Zu A: Wie Soualmi bereits bereits richtig schrieb, ist der Verkauf von Gegenständen des Haushalts und/oder persönlichen Gebrauches kein Einkommen.

Ist es erlaubt das eigene Auto zu verkaufen?

Kleidung, Fernseher, Spielekonsole, Handy, Möbel, Schmuck aus dem Privatfundus zu veräußern, das erlaubt der Fiskus. Sogar das eigene Auto zu verkaufen ist für Privatpersonen steuerfrei. Im Zweifelsfall ist die Spekulationsfrist von einem Jahr abzuwarten.

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Wann wird eine Sache weiterverkauft?

Eine Sache wird innerhalb eines Jahres weiterverkauft. Wer binnen zwölf Monate mindestens 600 Euro Gewinn aus solchen privaten Verkäufen erzielt, muss den gesamten Betrag versteuern. Liegt der Betrag unter dieser Freigrenze, ist dieser einkommensteuerfrei.

Was versteht man unter Einnahmen und Einkommen?

Die Begriffe Einnahmen, Einkünfte und Einkommen sind keine Synonyme. Unter Einnahmen versteht man einen Zufluss an Geld oder geldwerten Vorteilen, z.B. das Bruttogehalt, Kapitalerträge wie etwa Zinsgutschriften oder Betriebseinnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen.

Was ist die Einkommensteuer bei betrieblichen Einkünften?

Bei den betrieblichen Einkünften wird der Gewinn ermittelt ( Betriebsausgaben abzüglich Betriebseinnahmen ). Es ist eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Außerbetriebliche Einkünfte (Überschusseinkünfte) Bei diesen Einkünften wird die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer erhoben. Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie hier.