Was sind die Voraussetzungen für eine Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet?

Für die Aufnahme einer Beschäftigung durch Ausländer im Bundesgebiet relevant sind im Einzelfall jeweils die Staatsangehörigkeit des Ausländers sowie sein Aufenthaltsstatus. Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten genießen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit und können frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Wie haben sich die Regelungen für ausländische Mitarbeiter geändert?

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zum Teil verändert. Hier wird auf die wichtigsten Veränderungen für Arbeitgeber eingegangen.

Wie kann ein Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland aufhalten?

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Damit ein Ausländer zum Zweck einer Beschäftigung zum Beispiel einreisen und sich in Deutschland aufhalten kann, muss vorab ein Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel für den beabsichtigten Aufenthaltszweck beantragt werden. Dies erfolgt in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Ausland.

Welche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung eines Aufenthaltstitels?

Zuständig für die Erteilung eines grundsätzlich erforderlichen Aufenthaltstitels sowie der Arbeitserlaubnis ist die Ausländerbehörde. Bei konkreten Fragen im Einzelfall zur Erteilung eines Aufenthaltstitels wenden Sie sich am besten direkt an die jeweils zuständige Ausländerbehörde.

Welche Voraussetzungen müssen Ausländer für die Selbständigkeit haben?

Die Selbständigkeit muss in dem Land, in dem sich der Ausländer selbstständig machen will: 1 Wirtschaftliche Interessen berücksichtigen 2 Eine positive Wirkung für die Wirtschaft haben und 3 Die Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Selbständigkeit sichern 4 Businessplan

Wie sollte man als Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigen?

Wer als Arbeitgeber einen Ausländer beschäftigen möchte, muss vorab prüfen, ob der Ausländer einen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihm die Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet und gegebenenfalls auf etwaige Beschränkungen im Aufenthaltstitel achten.

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Wie können Staatsangehörige die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen?

Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten genießen innerhalb der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit und können frei eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Sie benötigen weder einen Aufenthaltstitel noch eine spezielle ausländerrechtliche Arbeitserlaubnis.

Welche Voraussetzungen sind für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung?

Zentrale Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sind: Der zukünftige Arbeitgeber beantragt eine Beschäftigungsbewilligung bei der örtlich zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice.

Wie wird die Beschäftigungserlaubnis erteilt?

Die Beschäftigungserlaubnis wird immer von der Ausländerbehörde (in Berlin: vom Landesamt für Einwanderung) zusammen mit dem Aufenthaltstitel erteilt. Eine gesonderte „Arbeitserlaubnis“, wie sie früher vom Arbeitsamt ausgestellt wurde, gibt es bereits seit 01.01.2005 nicht mehr.

Wie prüft die BA die Beschäftigungsbedingungen?

August 2019 prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) nur noch die Beschäftigungsbedingungen. Auf die Vorrangprüfung wird jetzt bundesweit einheitlich verzichtet. Geflüchtete Menschen dürfen nicht zu schlechteren Konditionen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Was beträgt das Bußgeld bei einer unerlaubten Beschäftigung?

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Bei einer unerlaubten Beschäftigung beträgt das Bußgeld bis zu 500.000 Euro. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen über eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, wenn der Aufenthaltstitel für diese Beschäftigung erteilt wurde.

Wie hoch ist das Mindestgehalt bei Mangelberufen?

Für 2021 beträgt das Mindestgehalt 56.800 Euro, bei Mangelberufen 44.304 Euro.

Was hilft ihnen als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern?

Für Sie als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern ist auch das Beratungsangebot des Welcome Centers der Region Bodensee-Oberschwaben hilfreich. Es unterstützt unter anderem kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwerbung und Integration von ausländischen Fachkräften.