Wann liegt doppelte Haushaltsführung vor?
Nach R 9.11 Abs. 1 LStR liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort übernachtet; die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich.
Wie wird doppelte Haushaltsführung berechnet?
Seit einigen Jahren gilt die Regel: Als Mieter einer zweiten Wohnung müssen Sie mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Hauptwohnsitz bezahlen. Nur dann können Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt geltend machen.
Ist eine Wohnung als zweiten Wohnsitz geltend gemacht?
Als Begründung dafür, eine Wohnung als zweiten Wohnsitz geltend zu machen, müssen berufliche Argumente angeführt werden. Es genügt nicht, wenn Sie in der zweiten Stadt Verwandte haben, die Sie öfter besuchen möchten. Vielmehr müssen Sie in der zweiten Stadt einem Beruf nachgehen.
Wer bewohnt eine Wohnung innerhalb Deutschlands?
Wer innerhalb Deutschlands eine Wohnung bewohnt, ist nach dem Bundesmeldegesetz zu deren Anmeldung verpflichtet. Nach § 21f. wird dabei zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Als Hauptkriterium für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes wird häufig die Dauer des Aufenthaltes herangezogen.
Was ist der Hauptwohnsitz einer Zweitwohnung?
Wenn Sie also eine Zweitwohnung nutzen, ist diejenige Wohnung der Hauptwohnsitz, in der Sie sich überwiegend aufhalten. Der Hauptwohnsitz ist auch der Ort, an dem die Personen in der Wahlliste eingetragen sind.
Wie sieht die Frage nach der Zweitwohnung aus?
Für die meisten Menschen stellt sich deshalb die Frage nach der Haupt- bzw. Zweitwohnung nicht. Sie leben an einem Ort und haben dort ihren Hauptwohnsitz. Anders sieht es bei Personen aus, die aus beruflichen oder privaten Gründen an verschiedenen Orten leben.