Ist die Rente nicht sicher?

Eines ist sicher: Die Rente ist nicht sicher! Barbara Zweig ist 37 Jahre alt, ledig und arbeitet in einem Steuerberatungsbüro. Rund 30 Jahre muss Frau Zweig noch arbeiten, ehe Sie voraussichtlich in die Rente gehen kann.

Was ist die soziale Sicherung in Deutschland?

Die soziale Sicherung in Deutschland gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie der Staat zahlen gemeinsam in einen großen Topf, das sogenannte Sozialbudget. In dieses Budget fallen nicht nur die Sozialversicherungssysteme wie Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Wie bezahlt die Rentenkasse die monatliche Rente?

Die Rentenkasse bezahlt aus den Einnahmen die monatliche Rente an die Ruheständler. Es gibt keinen Kapitalstock – jeden Monat werden die Beitragseinnahmen plus Zuschüsse vom Staat auf die Rentner umgelegt bzw. als Rente ausbezahlt.

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Wie ist die gesetzliche Rente in Deutschland organisiert?

Denn die gesetzliche Rente in Deutschland ist nach dem Umlageverfahren organisiert. Das bedeutet: Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein, hinzu kommt noch Geld vom Staat. Die Rentenkasse bezahlt aus den Einnahmen die monatliche Rente an die Ruheständler.

Wie hoch ist die Altersgrenze in Rente?

Wer vor dem Erreichen der individuellen Altersgrenze in Rente gehen will, muss mit Abschlägen bei der Rentenhöhe rechnen. Für jeden Monat unterhalb der Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, das sind 3,6 Prozent weniger Rente pro Jahr. Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre.

Was ist der erste Jahrgang der Regelaltersrente?

Der Jahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, bei dem die Altersgrenze für die Regelaltersrente um 24 Monate auf das 67. Lebensjahr angehoben ist. Die Regelaltersrente kann dieser Jahrgang somit erst im Jahr 2031 in Anspruch nehmen. Ausführliche Informationen zur Altersrente und der schrittweisen Erhöhung Ihres Renteneintrittsalters finden Sie in

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Wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge angehoben?

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird seit 2012 und noch bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1955, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Rente