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Was ist die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft?
Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Kapitalgesellschaft. Sie ist insbesondere für diejenigen interessant, die das Haftungsrisiko auf das Stammkapital begrenzen möchten. Das Stammkapital beträgt 25.000 € und muss im Zeitpunkt der Gründung zur Hälfte eingezahlt sein.
Wie erfolgt die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften?
Das gilt selbst dann, wenn sich Freiberufler für die Kapitalgesellschaft als Rechtsform entscheiden. Grundsätzlich erfolgt die Gewinn- und Verlustverteilung bei Kapitalgesellschaften anteilsmäßig, wobei sich die Höhe jeweils am eingebrachten Kapital der Gesellschafter orientiert. Kapitalgesellschaften haften in Höhe des Gesellschaftsvermögens.
Ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft zwingend vorgeschrieben?
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag zwingend vorgeschrieben, der der notariellen Beurkundung bedarf. Die Kapitalgesellschaft entsteht mit der verpflichtenden Eintragung in das Handelsregister. Die Höhe des Mindestkapitals orientiert sich an der jeweiligen Rechtsform.
Wie werden Kapitalgesellschaften gebildet?
Kapitalgesellschaften werden von mehreren Personen gebildet, die sich zur Realisierung eines gemeinsamen Unternehmenszwecks zusammenschließen, der meistens wirtschaftlich motiviert ist. Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften haftungsbeschränkt.
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Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Kapitalgesellschaft?
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft sind mindestens zwei juristische oder natürliche Personen notwendig. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die Ein-Mann-GmbH und die Ein-Mann-UG. Im Gegensatz zu Personengesellschaften ist bei Kapitalgesellschaften eine Kapitaleinlage vorgesehen, deren Höhe je nach Rechtsform variiert.
Welche Kapitalgesellschaften haften in Höhe des Privatvermögens?
Kapitalgesellschaften haften in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Das ist der entscheidende Unterschied zu Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem Privatvermögen haften. Ausnahme ist die KGaA, bei welcher der Komplementär unbeschränkt und persönlich haftet.