Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.

Was darf ein gesetzlicher Betreuer machen?

Was darf der Betreuer (nicht)?

  • Der Betreuer kann, sofern Sie es nicht anders festlegen, über Ihre Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten und Ihre Gesundheitsfürsorge entscheiden.
  • In § 1902 BGB ist festgesetzt, dass der Betreute vom Betreuer in dessen Aufgabenkreis gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird.

Wie ist die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend?

Bis zum Jahr 2007 war es in Deutschland nicht verpflichtend, sich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Durch die neue Gesundheitsreform aus dem Jahre 2007 hat sich das geändert, sodass hierzulande jeder Bürger, unabhängig vom Alter, Einkommen oder sozialem Status, krankenversicherungspflichtig ist.

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Kann man sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden?

Grundsätzlich haben Studenten die Möglichkeit, sich entweder für die gesetzliche Krankenversicherung oder alternativ für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Vorteilhaft ist, dass sich die Beiträge insbesondere für gesunde Studenten, die selten älter als 30 Jahre sind, in der PKV relativ günstig gestalten.

Wie viele Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Seit dem 1.Januar 2009 müssen alle Bürger in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Dies war vorher nicht so, was dazu führte, dass im Mai 2003 188.000 Menschen in Deutschland nicht krankenversichert waren. Für 2007 wurde damals eine Zahl von rund 400.000 geschätzt. Wie viel es dann 2008 waren ist nicht entscheidend.

Wie kann ich die richtige Krankenversicherung finden?

Die richtige Krankenversicherung finden. Zunächst ist wichtig, zu klären, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig ist oder die private (PKV). Wer zuletzt in der GKV war, gehört dorthin. Wer privat versichert war, zur PKV. Wer unsicher ist, meldet sich besser zuerst bei einer Krankenkasse (GKV) an, die das dann klären sollte.

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