Kann man Alimente steuerlich absetzen?

Unterhaltszahlungen und Alimente können in Österreich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) abgesetzt und damit steuerlich geltend gemacht werden.

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Wer für ein Kind, welches nicht im selben Haushalt wohnt, nachweislich gesetzlichen Unterhalt zahlt, hat Anspruch auf einen monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag in folgender Höhe: Für das erste Kind: 29,20 Euro, Für das zweite Kind: 43,80 Euro und. Für das dritte und weitere Kinder: 58,40 Euro.

Ist der Unterhaltsabsetzbetrag an die Familienbeihilfe gebunden?

Um den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen zu können, müssen beim Steuerpflichtigen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie oder Ihr (Ehe-)Partner beziehen keine Familienbeihilfe für das Kind. Sie müssen den gesetzlichen Unterhalt auch tatsächlich bezahlen.

Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?

Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.

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Wie wird der ausziehende Ehegatte besteuert?

Der ausziehende Ehegatte wird nach dem höheren Tarif für Alleinstehende besteuert, kann vom Einkommen aber noch keine Unterhaltsbeiträge abziehen, weil er erst gegen Ende Jahr ausgezogen ist. Nach der Scheidung unterliegen die geschiedenen Personen der Einzelbesteuerung. Es gelten dieselben Grundsätze wie für getrenntlebende Personen.

Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?

Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!

Wann muss der Ehegatte seine eigenen Steuern zurückerstattet werden?

Diese bewirkt, dass jeder Ehegatte seine eigenen Steuern bezahlen muss. Meldet sich der ausziehende Ehegatte am neuen Wohnort an, kommt es rückwirkend auf den 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres zur getrennten Besteuerung. Die für das Trennungsjahr bereits bezahlten Steuern werden zurückerstattet.