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Wann konnte man 1960 in Rente gehen?
Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
Wann konnte man 1980 in Rente gehen?
Zwischen 1970 und 1980 sank das Renteneintrittalter rapide ab – von 64,3 auf 62,2 Jahre.
Wann konnte man 2000 in Rente gehen?
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Männern und Frauen erhöhte sich von 60,2 Jahren im Jahr 2000 auf 61,9 Jahre im Jahr 2017 um etwa 1 1/2 Jahre.
Wann konnte man 1990 in Rente gehen?
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Jahr | Männer | insgesamt |
---|---|---|
1960 | 65,2 Jahre | 64,7 Jahre |
1970 | 65,2 | 64,3 |
1980 | 62,5 | 62,2 |
1990 | 62,8 | 63,2 |
Wie kann ich mit 66 Jahren in Rente gehen?
Grundsätzlich haben Versicherte nur das Recht, mit 66 Jahren in Rente zu gehen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt eine Versicherungszeit von 35 Jahren nachweisen können. Darüber hinaus existieren Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, die diesen ebenfalls einen vorzeitigen Rentenbeginn ermöglichen.
Wie lange ist das Renteneintrittsalter von 67 Jahren?
die Versicherten müssen eine (beitragspflichtige) Wartezeit von 5 Jahren absolviert haben. Die Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre war jedoch nicht sofort umsetzbar, so dass eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen beschlossen wurde. Somit gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erst für die Jahrgänge ab 1964.
Wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge angehoben?
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird seit 2012 und noch bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1955, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und neun Monaten in Rente
Wie kann ich mit 60 in Rente gehen?
Wenn du aber mit 60 in Rente gehen willst, musst du dich die ersten drei Jahre selbst finanzieren. Die Rentenkasse zahlt Frauen und Männern erst ab dem 63. Geburtstag eine Altersrente aus. Früher lag das Renteneintrittsalter von Frauen bei 60 Jahren – sie erhielten eine sogenannte Frauenrente.