Bis wann muss der Arbeitgeber den Lohn überwiesen haben?

Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn sie also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB).

Wann müssen minusstunden gelöscht werden?

Ein Verfallsdatum für Minusstunden besteht nicht. Wann der Mitarbeiter Minusstunden ausgleichen muss, das gilt es, vorab vertraglich zu regeln. Kommt ein Arbeitnehmer einer solchen Vereinbarung nicht nach und verpasst es, innerhalb der Frist Minusstunden auszugleichen, dann kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen.

Kann der Arbeitgeber einfach vom Lohn etwas abziehen?

Einfach vom Lohn etwas abziehen, darf der Arbeitgeber einseitig nicht. Voraussetzung ist stets, dass er einen Anspruch gegen Sie hat, den er dann im Wege der Aufrechnung geltend macht.

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Kann der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.

Ist der Arbeitgeber verschuldet für die Minusstunden?

Ja, wenn der Arbeitgeber die Minusstunden selbst verschuldet hat, beispielsweise, weil er dem Arbeitnehmer nicht genug Arbeit bereitgestellt hat, befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug ( § 615 BGB ). Folglich trägt er die Verantwortung für die fehlenden Stunden – diese dürfen nicht vom finalen Lohn abgezogen werden.

Ist ein Abzug vom Lohn bis zum Einkommen laut Arbeitsrecht zulässig?

Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf.