Werden Fahrtkostenerstattungen versteuert?

Bei Fahrten mit dem öffentlichen Verkehrsmittel hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er es mit der Entfernungspauschale von 0,30 € pro km erstattet oder die tatsächlichen Kosten der Fahrten. Sollte der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten erstatten, kann er diese ebenfalls pauschal mit 15 \% versteuern.

Was gehört zu den laufenden Bezügen?

Zu den laufenden Bezügen gehören Monatsgehälter, Wochen- und Tagelöhne, Mehrarbeitsvergütungen, Zuschläge und Zulagen, geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstwagen, Nachzahlungen und Vorauszahlungen sowie Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume des abgelaufenen Kalenderjahres, der innerhalb der drei Wochen des …

Wie haftet der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung?

Der Arbeitgeber haftet nicht nur dafür, dass er dem Arbeitnehmer die ihm zustehende Lohn- oder Gehaltssumme ausbezahlt sowie die Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführt. Er muss darüber hinaus bestimmte formelle Anforderungen beim Erstellen der Lohnabrechnung erfüllen.

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Was ist eine lesbare Erklärung bei der Lohnabrechnung?

Vielmehr ist diese Vorgabe (gemäß § 126b BGB) so zu verstehen, dass es sich bei der Lohnabrechnung um eine lesbare Erklärung handeln muss, die entweder in Form einer Urkunde ausgehändigt wird (das wäre der Gehaltszettel auf Papier) oder in Form einer Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.

Kann man auf das Ausstellen einer Lohnabrechnung verzichtet werden?

Hinweis: Laut Gesetz kann auf das Ausstellen einer Lohnabrechnung allerdings verzichtet werden, wenn sich gegenüber dem Vormonat nichts geändert hat, d. h. wenn die Bezüge, Sozialabgaben und abzuziehenden Steuern gleichgeblieben sind. In der Praxis wird in aller Regel aber auch in diesem Fall am Monatsende eine Lohn- bzw.

Ist die Lohn- oder Gehaltsabrechnung gesetzlich vorgeschrieben?

Das ist schon deshalb notwendig, weil die Lohn- oder Gehaltsabrechnung wie erwähnt die Zusammensetzung des Gehalts oder des Lohns zeigen muss. Weiter müssen Angaben zur Art und Höhe von Zuschlägen oder Zulagen sowie zu Art und Höhe der Abzüge gemacht werden. All das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 108 Abs. 2 GewO).

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