Ist die Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzbar?

Vermieter können Beiträge in die Instandhaltungsrücklage nur steuerlich absetzen, wenn das Geld für zum Beispiel Reparaturen ausgegeben wurde. Das Geld dient der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. …

Welche Instandhaltungskosten sind steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich können alle Ausgaben als Reparaturkosten von der Steuer abgesetzt werden, die dazu dienen, ein Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Diese sogenannten Erhaltungsaufwendungen sind bei vermieteten Immobilien im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.

Welche Aufwendungen sind vom Abzug ausgeschlossen?

„Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.“ ( ESTG § 33 Absatz 2 S. 4)

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Ist die Verteidigerkosten abzugsfähig?

Verteidigerkosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Strafverfahren in ursächlichem Zusammenhang mit einem betrieblichen oder beruflichen Vorgang stand. Dies gilt auch für vorsätzlich begangene Taten.

Ist die Abzugsfähigkeit abzugsfähig?

Betreffen die Aufwendungen grundsätzlich die private Lebensführung, fördern aber gleichzeitig auch den Betrieb, sind sie zur Gänze nicht abzugsfähig ( =Aufteilungsverbot ). Die Abzugsfähigkeit hängt grundsätzlich von den zu vermeidenden Kosten ab:

Ist die Zahlung betrieblich veranlasst?

Wenn die Zahlung betrieblich veranlasst ist, ist sie abzugsfähig. Entscheidend ist, ob die Kosten die Einkünfte oder das Vermietungsobjekt an sich betreffen. Kosten zur Verteidigung der Eigentumsrechte und Grenzstreitigkeiten erhöhen die Anschaffungskosten und sind zu aktivieren.