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Wie ist der Ausgleichsanspruch der Versicherungsvermittler zu berechnen?
Die meisten Versicherungsvermittlerverträge enthalten die Regelung, dass der Ausgleichsanspruch des Vermittlers nach den „Grundsätzen“ zu berechnen ist. Es bestehen unterschiedliche Grundsätze für die Errechnung der Höhe des Zahlungsanspruchs in den einzelnen Versicherungssparten :
Wie berechnen sie die Sozialversicherungsbeiträge für 16 Kalendertage?
Die Sozialversicherungsbeiträge für 16 Kalendertage berechnen Sie wie folgt: 1. Schritt: Jahres-BBG 58.050 Euro geteilt durch 360 = 161,25 Euro kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze. 2. Schritt: 161,25 Euro multipliziert mit 16 Kalendertagen = 2.580 Euro Teil-BBG. 3.
Wie berechnen sie den SV-Beitrag?
Den SV-Beitrag berechnen Sie anhand des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für einen bestimmten Abrechnungszeitraum, z.B. für einen Monat. Die TK bietet Ihnen Arbeitshilfen wie den Gehaltsrechner. Die TK bietet Ihnen Arbeitshilfen wie den Gehaltsrechner.
Wie ermittelt man den Ausgleichsanspruch in der Krankenversicherung?
Grundsätze zur Ermittlung des Vermittler Ausgleichsanspruchs in der Krankenversicherung. Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs „Kranken“ erfolgt in 3 Stufen: Stufe A: Gesamtjahresproduktion Auf der ersten Stufe wird die 1-Jahresproduktion des Vermittlers in Monatsbeiträgen nach dem Durchschnitt der letzten 5 Vermittlungsvertragsjahre erechnet.
Was ist der Ausgleichsanspruch von Bausparverträgen?
Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Vermittlers von Bausverträgen erfolgt in 3 Stufen: Stufe A: durchschnittliche 1- Jahresprovision = Ausgleichswert Errechnet wird zunächst die durchschnittliche 1-Jahresprovision aus der Vermittlung von Bausparverträgen der letzten 4 Jahre. Verwaltungsprovisionen bleiben außer Betracht.
Wie ermittelt der Vermittler Ausgleichsanspruch in der Krankenversicherung?
Grundsätze zur Ermittlung des Vermittler Ausgleichsanspruchs in der Krankenversicherung 1 Der in Stufe A ermittelte Betrag wird multipliziert mit dem vertragsgemäßen Provisionssatz für Geschäfte aus dem Bestand. 2 Der so ermittelte Betrag wird mit 0,2 multipliziert. 3 Der gemäß Ziff. 2 ermittelte Betrag wird dann mit 0,4 multipliziert.