Wie berechnen sich Gerichtskosten bei einer Scheidung?

Die Gerichtskosten betragen gem. FamGKG beim Scheidungsverfahren grundsätzlich 2,0 Gebührensätze. Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 487 Euro (§28 FamGKG). Die Gerichtskosten berechnen sich daher wie folgt: 2,0 × 487 = 974,00 Euro.

Ist nachehelicher Unterhalt Einkommen?

Demzufolge zählt Unterhalt nicht als Einkommen, ebenso wenig wie Kindergeld und Hartz IV-Leistungen. Diese Leistungen werden als Einkommen angesehen, und zwar auch dann, wenn das BAföG in Form eines Darlehens ausbezahlt wird.

Wie lange muss man nachehelichen Unterhalt zahlen?

Im Gesetz fehlt eine Regelung, wie lange sich Geschiedene Unterhalt zahlen müssen und wann der nacheheliche Unterhalt endet. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen.

Ist eine einvernehmliche Scheidung rechtfertigt?

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So auch das OLG Hamm mit der zusätzlichen Klarstellung, dass eine einvernehmliche Scheidung keine Reduzierung des Verfahrenswert rechtfertigt. Das OLG Schleswig geht sogar von einer Anrechnung von 10\% des Vermögens aus, nachdem pro Ehegatte EUR 30.000,00 als Freibetrag abgezogen wurde.

Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?

Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.

Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?

Mit dem Scheidungsantrag wird die Scheidung bei Gericht eingereicht. Der Inhalt des Scheidungsantrags ist gesetzlich geregelt und muss folgende Aspekte beinhalten: Bei gemeinsamen Kindern müssen die Namen, der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Geburtsdaten der Kinder aufgenommen werden.

Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?

Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.

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