Kann man ein zweites P-Konto eröffnen?

Seit dem 01.07.2010 können Sie bei fast jedem Geldinstitut trotz Kontopfändung ein neues Konto eröffnen. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes P-Konto, welches besagt, dass Sie Ihr Konto nur im Plus führen dürfen.

Kann ich mit einem P-Konto zu einer anderen Bank wechseln?

Möchten Sie Ihr P-Konto bei einer anderen Bank haben, eröffnen Sie bei dieser zunächst ein ganz normales Girokonto. Mit der Bescheinigung der alten Bank, dass das P-Konto aufgelöst oder umgewandelt worden ist, können Sie dann bei der neuen Bank den Antrag stellen, dass Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.

Kann ich bei einer anderen Bank ein P-Konto eröffnen?

Grundsätzlich können Sie auch bei einer anderen Bank ein P-Konto eröffnen. Die Banken dürfen Ihnen die Eröffnung jedoch verwehren wenn … bereits bei einer anderen Bank ein Girokonto führen.

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Wie bekomme ich ein P-Konto?

Ein P-Konto können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen. Jedes Girokonto kann, sofern es auf eine einzelne Person läuft, in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Was ist das garantierte Mindesteinkommen?

Das garantierte Mindesteinkommen (MEK) ist ein sozialpolitisches Transferkonzept, in dem jeder Bürger ein existenzsicherndes Basiseinkommen vom Staat erhält.

Wie wird der Mindestbedarf festgelegt?

Der Mindestbedarf wird vom Gesetzgeber festgelegt und an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Auf diese Weise werden die Sätze für das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und die Hilfe zum Lebensunterhalt ermittelt. Der Mindestbetrag, der pfändungsfrei ist, wird als schuldrechtliches Existenzminimum bezeichnet.

Was ist das steuerfreie Existenzminimum?

Das steuerfreie Existenzminimum. Der Grundfreibetrag liegt 2018 bei 9.000 Euro für jeden Steuerpflichtigen. Der Freibetrag wird an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Der Kinderfreibetrag liegt 2018 bei 3.714 Euro pro Elternteil im Jahr.

Wie kann das exakte Einkommen ermittelt werden?

Das exakte zu versteuernde Einkommen kann grund­sätz­lich erst Jahres­ende ermittelt werden. Denn erst dann stehen alle im Jahr erzielten Einkünfte fest. Das gleiche gilt für die steuer­mindernden Beträge, die von den Einkünften abgezogen werden. Herr Müller arbeitet als Angestellter im Büro und hat ein jähr­liches Brutto­ei­nkommen von 45.000 €.

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