Kann man pflegezusatzversicherung von Steuer absetzen?

Beiträge zur staatlich geförderten Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar, genau wie Beiträge zu ungeförderten Pflegezusatzversicherungen. Allerdings können sie nur bis zum jeweiligen Höchstbetrag von 2.800 Euro beziehungsweise 1.900 Euro angerechnet werden.

Kann man eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Und auch die Zahnzusatzversicherung lässt sich grundsätzlich steuerlich geltend machen. Angestellte und Selbstständige, Rentner, Beamte und Studenten – sie alle können Ihre privaten Zusatzversicherungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Welche Versicherungsprämien sind steuerlich abzugsfähig?

Versicherungsprämien Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese zum Beispiel bei 1’700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3’500 Franken.

Welche Krankenkassenprämien sind abzugsfähig?

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Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese zum Beispiel bei 1’700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3’500 Franken.

Was sind die Steuerabzüge für Kinder und unterstützte Personen?

Für Kinder und unterstützte Personen können Steuerzahler einen Sozialabzug deklarieren. Bei der direkten Bundessteuer sind dies 6’500 Franken pro Kind. Alimente und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt.

Wie können sie sparen bei der Steuererklärung?

Mit einfachen Tricks sparen – dank Abzüge bei der Steuererklärung. So können Sie Steuern sparen: Velo, Verpflegung, Versicherungsprämien etc. sind bei der Steuererklärung abzugsfähig. Ob und wie viel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden darf, sorgt bei vielen für Unsicherheit.