Wie kann ich meinen Namen ändern lassen?

Namensänderung beim Standesamt beantragen Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o. ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt.

Wie lässt sich die Reihenfolge der Vornamen ändern?

November 2018 eine Lösung: Durch eine Änderung des Personen­stands­gesetzes lässt sich die Reihen­folge der Vornamen beim Geburts­standes­amt ändern. Standes­amt ändert Reihen­folge Um die Reihen­folge der Vornamen ändern zu lassen, muss die Person keinen Grund angeben, sondern lediglich eine Erklärung abgeben.

Wie einfach ist der Wechsel des Nachnamens bei Heirat oder Scheidung?

Vergleichs­weise einfach ist der Wechsel des Nach­namens bei Heirat oder Scheidung, genannt zivilrecht­liche Namens­änderung. In anderen Fällen spricht man von öffent­lich-recht­licher Namens­änderung. Sie ist auf Antrag möglich. Zuständig ist die Namens­änderungs­behörde des Wohn­sitzes, die meist beim Bürger­amt oder Standes­amt angesiedelt ist.

Was sind die Kosten für eine Änderung des Vornamens?

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Kosten. Eine Änderung des Vornamens kann – je nach Aufwand – bis zu 255 Euro kosten, ein geänderter Nach­name bis zu 1 022 Euro. Diese Höchst­sätze werden aber selten fällig, sie sollen abschre­ckend wirken. Manchmal fällt ein Gebühren­vorschuss an. Wird Ihr Antrag abge­lehnt, müssen Sie dennoch zahlen, allerdings in geringerem Umfang.

Kann man den Geburtsnamen der Mutter annehmen?

Als der Vater stirbt, möchte das Kind den Geburts­namen der Mutter annehmen. Allerdings: Namen von Kindern zwischen 1 und 16 Jahren dürfen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden. Witz­potenzial. Ohne Probleme geändert werden können anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, die zu Wort­spielen verleiten.