Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist Festbetragsdifferenz?
- 2 Welche Medikamente sind von der Zuzahlung befreit?
- 3 Was enthält die Verordnung über freiverkäufliche Arzneimittel?
- 4 Kann der Arzt ein anderes Arzneimittel ersetzen?
- 5 Wie viel kosten Medikamente mit Rezept?
- 6 Welche Medikamente können von der Zuzahlung befreit werden?
- 7 Ist die Krankenkasse zuständig für die Kostenübernahme von Medikamenten?
Was ist Festbetragsdifferenz?
Dies liegt an der sogenannten Festbetragsdifferenz. Krankenkassen legen zusammen mit dem Gesetzgeber fest, wieviel ein bestimmtes Medikament (Dosis, Packungsgröße) die Kasse kosten darf. Ist der durch den Hersteller festgelegte Preis höher als diese Grenze, so muss der Patient diese Differenz bezahlen.
Welche Medikamente sind von der Zuzahlung befreit?
Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden.
Warum sind manche Medikamente von der Zuzahlung befreit?
Der GKV-Spitzenverband kann unter bestimmten Bedingungen beschließen, Medikamente von der Zuzahlung zu befreien – nämlich dann, wenn der Preis eines Arzneimittels mindestens 30 Prozent niedriger ist als der gesetzlich festgelegte Festbetrag.
Kann man nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel kaufen?
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel kann jeder ohne Rezept auf eigene Kosten kaufen (Selbstmedikation). Sie werden in bestimmen Ausnahmefällen bei ärztlicher Verordnung auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Was enthält die Verordnung über freiverkäufliche Arzneimittel?
Die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel enthält auf der Grundlage der § 44-46 des Arzneimittelgesetzes Regelungen dazu, welche Arzneimittel der Apothekenpflicht bedürfen und welche für den Verkehr außerhalb von Apotheken frei gegeben sind.
Kann der Arzt ein anderes Arzneimittel ersetzen?
Das Gleiche gilt, wenn der Arzt nicht ausdrücklich ausschließt, das verordnete Arzneimittel durch ein anderes zu ersetzen. Durch diese sogenannte „Aut-idem-Regelung“ erhalten Sie ein qualitativ gleichwertiges Arzneimittel, müssen aber weniger dazuzahlen, da sich die Zuzahlung nach dem Preis des Arzneimittels richtet.
Wie lange kann ein pharmazeutischer Hersteller ein Arzneimittel beantragen?
Für ein neu entwickeltes Arzneimittel kann ein pharmazeutischer Hersteller in Deutschland 20 Jahre lang Patentschutz beantragen und exklusiv vermarkten. Über den Preis, den er für dieses Arzneimittel auf dem Markt und auch von den gesetzlichen Krankenkassen verlangen kann,…
Welche Medikamente bezahlt die Krankenkasse?
Dies wurde im GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 festgelegt. Beispiele für solche Arzneimittel sind: Schmerzsalben, Wund- und Heilsalben, leichte Schmerzmittel zum Einnehmen, Hustensäfte und Reisetabletten.
Wie viel kosten Medikamente mit Rezept?
Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.
Welche Medikamente können von der Zuzahlung befreit werden?
Diese werden für Arzneimittelgruppen mit denselben oder vergleichbaren Wirkstoffen und für Arzneimittelgruppen mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung festgesetzt. Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden.
Welche Regelungen gibt es für die Zuzahlung von Arzneimitteln?
Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. Für verschreibungspflichtige Medikamente stellt der Arzt ein Rezept aus und der Patient erhält sie in der Apotheke.
Was ist eine Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten?
Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln. Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Für verschreibungspflichtige Medikamente stellt der Arzt ein Rezept aus und der Patient erhält sie in der Apotheke. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit.
Ist die Krankenkasse zuständig für die Kostenübernahme von Medikamenten?
Normalerweise ist für die Kostenübernahme von Medikamenten – auch bei Hartz-4-Bezug – die Krankenkasse zuständig. Nicht immer haben Betroffene einen Anspruch auf die volle Kostenübernahme, weshalb Hartz-4-Empfänger die Medikamente theoretisch ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen.