Was unterliegt der Schenkungssteuer?

Zuwendungen ohne Gegenleistung unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer.. Steuersätze, Freibeträge und Vergünstigungen hängen vom Verhältnis der Beteiligten und der Art des verschenkten Vermögens (Immobilie, Betriebsvermögen, sonstiges) ab.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Schenkungssteuer?

Steuerfreie Schenkung: Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge

Erbe/Beschenkter Höhe des Freibetrags
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und die Kinder verstorbener Kinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Urenkel und Eltern (für Letztere aber nur von Todes wegen) 100.000 Euro

Was unterliegt der Steuerpflicht für Geschenke?

Dr. Max Braeuer: Wenn Sie etwas verschenken, dann unterliegt dieses Geschenk grundsätzlich der Steuerpflicht. Schenkungen und Erbschaften sind in demselben Steuergesetz geregelt, dem Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz. Bei der Schenkungsteuer ist es egal, wer Empfänger des Geschenkes ist.

Wie lässt sich die Schenkungsteuer vermeiden?

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Die Schenkungsteuer lässt sich vermeiden, indem innerhalb von zehn Jahren immer nur der Freibetrag verschenkt wird. Dies sind bei den eigenen Kindern immerhin 400.000 Euro. Außerdem kann statt der Schenkung eines Barvermögens eine Wertanlage erworben werden, die gesetzlich begünstigt ist.

Welche Geschenke sind von der Steuer befreit?

Geschenke in diesem Wert sind also für jeden von der Steuer befreit. Bei Enkelkindern beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 200.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehegatten 500.000 Euro. Wenn die Geschenke innerhalb des Freibetrages steuerfrei sind, würde es eigentlich keinen Sinn machen, sie dem Finanzamt trotzdem anzuzeigen.

Was ist der Steuerfreibetrag für die Schenkungssteuer?

Schenkungssteuer: Steuerfreibetrag. Je näher Erblasser und Erbe bzw. der Schenker und der Empfänger miteinander verwandt sind, desto höher fällt der Steuerfreibetrag für das Erbe oder die Schenkung aus.