Was zählt zu Bereitschaftsdienst?

Der Bereitschaftsdienst wird als die Zeit definiert, in denen sich der Arbeitnehmer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem vom Arbeitgeber festgelegten Stelle (Ortsbeschränkung) meist innerhalb des Betriebes aufhalten muss, um in einer Bedarfssituation unverzüglich seine Arbeit aufnehmen zu können.

Wie unterscheiden sich Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft?

Worin unterscheidet sich die Arbeitsbereitschaft von einer Rufbereitschaft? Bei der Rufbereitschaft muss sich der Arbeitnehmer zwar ebenso wie beim Bereitschaftsdienst darauf einstellen, dass er zur Arbeit herangezogen wird, aber er muss sich dafür nicht im Betrieb aufhalten oder gar am Arbeitsplatz.

Was bedeutet der Bereitschaftsdienst überhaupt?

Kurz & knapp: Bereitschaftsdienst. Was bedeutet “Bereitschaftsdienst” überhaupt? Grundsätzlich beschreibt der Bereitschaftsdienst jene Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer sich an einem bestimmten Ort inner- oder außerhalb des Unternehmens aufhalten muss, um die Arbeit jederzeit aufnehmen zu können. Geregelt ist dies meist im Arbeitsvertrag.

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Ist der Bereitschaftsdienst eine Rufbereitschaft?

Trotz der Bezeichnung als Rufbereitschaft, handelt sich in einem solchen Fall um einen Bereitschaftsdienst, der gemäß Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 11 Sa 81/12) auch höher zu vergüten ist. Vom Bereitschaftsdienst beziehungsweise der Rufbereitschaft ist die sogenannte Abrufarbeit klar abzugrenzen.

Wie ist der Bereitschaftsdienst zu berücksichtigen?

Der Bereitschaftsdienst ist daher vollständig bei der Ermittlung der täglichen bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen. Wegen der Zuordnung zur Arbeitszeit ist dementsprechend auch eine Ruhepause von elf Stunden nach dem Dienst einzuhalten.

Was ist der Bereitschaftsdienst im Arbeitsrecht?

Etwas anders gestaltet sich die Situation aber beispielsweise bei Pflegekräften, die Bereitschaftsdienst leisten müssen. Unter dem Bereitschaftsdienst wird im Arbeitsrecht die Zeitspanne bezeichnet, in welcher ein Arbeitnehmer nicht zwingend im Betrieb anwesend, aber jederzeit in der Lage sein muss, die Arbeit aufzunehmen.