Wie können die begünstigten Gewinne übertragen werden?

In zeitlicher Hinsicht können die begünstigten Gewinne auf Grundstücke, Aufwuchs und Gebäude übertragen werden, die im laufenden oder bereits im vorhergehenden Wirtschaftsjahr oder in den nachfolgenden vier Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt werden.

Wie kann eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter behandelt werden?

Bei dieser kann jede Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter (also Grund und Boden und Gebäude) als Reinvestitionsobjekt im Sinne des § 6 b EStG behandelt werden, also auch verpachtete oder weit entfernte Flächen sowie Mietshäuser. (Achtung: Beteiligungsquoten beachten!).

Was kommt zur vollständigen Versteuerung der Einnahmen?

Hier kommt es meistens nahezu zur vollständigen Versteuerung der Einnahmen, da der Buchwert meist sehr gering ist. Im Ergebnis müssen ca. 42 \% Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer an das Finanzamt bezahlt werden.

Wie erfolgt eine Nachversteuerung der Grundstücksgewinne?

„Bei Reinvestitionen auf Gebäude erfolgt daher eine Nachversteuerung der Grundstücksgewinne entsprechend der Abschreibungsdauer der Immobilie, was auf jeden Fall erhebliche Zinsvorteile bietet“, erklärt Ludwig Brummer, Steuerberater.

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Wie dürfen sie den Gewinn aus dem Verkauf von Grundstücken nutzen?

Den Gewinn aus dem Verkauf von Flächen dürfen Sie für den Kauf von betrieblich genutztem Grund und Boden oder den Bau eines Gebäudes nutzen. Haben Sie Gewinne aus dem Verkauf eines betrieblichen Gebäu­des erzielt, dürfen Sie diese auch nur wieder in ein betriebliches Gebäude reinvestieren (Übersicht).

Ist die Investition von Gewinnen ins Anlagevermögen sinnvoll?

Gerade bei Firmen hat die Investition von Gewinnen ins Anlagevermögen zusätzlich eine gewinnabsichernde Wirkung. Vor allem für neue Unternehmen und Betriebe heißt das allerdings Geduld aufbringen, denn während der ersten Jahre ist eine Ausschüttung eines großen Teiles des Überschusses nicht zu empfehlen.