Wie hoch ist der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt?

Der Gründungszuschuss in Höhe von 300 Euro wird zunächst für 6 Monate zusätzlich zum ALG 1 gewährt. Für weitere 9 Monate kann der Gründungszuschuss dann 300 € betragen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine gute Vorbereitung auf den Antrag ist daher notwendig.

Warum brauche ich den Gründungszuschuss?

Achtung: Der Zuschuss dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung, wenn die Förderung dazu erforderlich ist.

Ist ein Gründungszuschuss steuerpflichtig?

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 2 EStG und unterliegt im Gegensatz zum Arbeitslosengeld auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es braucht nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit versteuert zu werden.

Wie lange darf der selbstständige Unternehmer arbeitslos werden?

Er darf die wöchentlichen 15 Stunden nicht überschreiten, sonst gilt er bei der Arbeitsagentur als selbstständig und nicht als arbeitslos. Als Alternative hat der selbstständige Unternehmer die Möglichkeit, sich tage- oder wochenweise als Arbeitsloser abzumelden.

LESEN:   Welches ist mein steuerbares Einkommen?

Was ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Selbstständigkeit?

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Selbstständigkeit ist, dass die Anwartschaftszeit wie bei Arbeitnehmern vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt ist, und dass seit Aufnahme der Selbstständigkeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

Wie viele Arbeitsstunden betragen eine selbstständige Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit?

Die selbstständige Tätigkeit muss nachweislich weniger als fünfzehn Arbeitsstunden in der Woche betragen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gewährleisten. Weiterführende Informationen zum Thema Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus finden Sie hier.

Wie lange ist eine selbständige Tätigkeit zulässig?

Eine selbständige Tätigkeit ist damit während eines Bezuges von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe zulässig, wenn weniger als 15 Stunden in der Woche für die Selbständigkeit genutzt werden.