Wie entsteht der Anspruch auf Erbschaftsteuer?

Mit einem Erbfall entsteht regelmäßig auch der Anspruch des Staates auf Erbschaftsteuer. Die Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) regeln, unter welchen Umständen für einen Vermögensvorteil, der einem im Zusammenhang mit dem Ableben einer Person zufällt, Erbschaftsteuer zu bezahlen ist.

Was ist die Besteuerung der Erbengemeinschaft?

Ausgangspunkt für die Besteuerung der Erbengemeinschaft ist die positive Erbmasse. Und so kommen Sie zur positiven Erbmasse: Zu den Fixkosten, die Sie abziehen können, zählen unter anderem die Nachlassverbindlichkeiten, Beerdigungskosten, Notargebühren sowie Kosten für den Testamentsvollstrecker und Gerichtskosten.

Wie hat der Gesetzgeber die Erbschaftsteuerpflicht erweitert?

Der Gesetzgeber hat die Erbschaftsteuerpflicht aber nicht nur auf die „klassischen“ erbrechtlichen Erwerbstatbestände Erbe, Vermächtnis und Pflichtteil beschränkt. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erweitert die Steuerpflicht unter bestimmten Umständen vielmehr auch auf Versorgungsbezüge, die einem Hinterbliebenen nach dem Tod des Erblassers zustehen.

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Was ist der eigene Anteil an der Erbschaftssteuer?

Der eigene Anteil am Gesamterbe kann in der Steuererklärung entweder als Prozentzahl oder als Bruch eingetragen werden. Ob allerdings Erbschaftssteuer anfällt, kommt auf die Erbschaftssteuerklasse und den zustehenden Freibetrag an. Kindern steht zum Beispiel ein Freibetrag von 400.000 Euro zu.

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Was unterliegt der Erbschaftssteuer?

Die Person, welche die Zuwendungen erhält, wird als Erbe bezeichnet. Allerdings unterliegen nicht alle derartigen Zuwendungen der Erbschaftssteuer. Befreit von der Steuerpflicht sind: Der Hausrat. Gegenstände, deren Erhaltung für Kunst, Wissenschaft oder Geschichte von Bedeutung ist im Verhältnis 60 zu 100.

Was unterliegt der Besteuerung des Erbes?

Es unterliegt folglich ebenfalls der Steuerpflicht. Die Rechtsgrundlage für die Besteuerung des Erbes ist das Erbschaftssteuergesetz, das weitgehend identisch mit dem Schenkungssteuergesetz ist.

Was ist eine unbeschränkte Steuerpflicht bei der erbst?

Unbeschränkte Steuerpflicht bei der ErbSt. Stand: 13. Dezember 2012. Nach Paragraf 2 ErbStG ist die persönliche Steuerpflicht gegeben, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist.

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