Was heißt WEG Konto?

Das WEG-Konto ermöglicht es, dass eine Miteigentümerin oder ein Miteigentümer Zugriff auf die Buchungen, also ein Leserecht, hat. So wird dieses spezielle Konto den Anforderungen an die Transparenz im Bereich Hausverwaltung gerecht.

Wie legitimiert sich eine WEG?

Zur Eröffnung neuer Konten muss der Verwalter sich lediglich gegenüber der Bank legitimieren. Dies geschieht nach dem WEG durch Vorlage der Niederschrift (wird von manchen Banken auch in beglaubigter Form verlangt), aus welcher sich die Bestellung des Verwalters ergibt.

Welches Konto für Hausgeld?

Wohnungseigentümer müssen das Hausgeld nur auf ein Eigenkonto der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) überweisen. Wenn es so ein Konto nicht gibt und der Verwalter eine Zahlung auf sein eigenes Konto verlangt, ist das Hausgeld nicht fällig.

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Was ist ein zweckgebundenes Konto?

Überschaubarkeit: Zweckgebundene Unterkonten vereinfachen Bankkunden die Kontrolle über Ein- und Ausgänge und Salden. Vereinfachte Übertragung zwischen den Unterkonten beziehungsweise Unterkonto und Hauptkonto, die zudem in Echtzeit stattfindet.

Wer ist der Eigentümer eines Treuhandkontos?

Üblicherweise ist der Kontoinhaber auch Eigentümer des Guthabens oder der Wertpapiere, welche auf dem Konto verbucht sind. Bei einem Treuhandkonto sind der Kontoinhaber und der Eigentümer des Guthabens (der Treugeber) jedoch grundsätzlich unterschiedliche Personen.

Wie funktioniert die Kontoeröffnung für das Weg-eigenkonto?

Daher erklärt dieser Beitrag, wie die Kontoeröffnung für das WEG-Eigenkonto, das auch unter der Bezeichnung offenes Fremdgeldkonto bekannt ist, funktioniert. Der Verwalter übernimmt üblicherweise die Eröffnung der WEG-Eigenkonten.

Warum übernimmt der Verwalter ein Weg-Konto?

Der Verwalter übernimmt üblicherweise die Eröffnung der WEG-Eigenkonten. Die Kosten für ein WEG-Konto mögen zwar höher sein als für ein Treuhandkonto, doch diese sind vernachlässigbar, wenn man die Vorteile hinsichtlich der Sicherheit dieser Kontenform berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Treuhandkonto und einem Notaranderkonto?

Der wesentliche Unterschied eines Treuhandkontos bzw. eines Notaranderkontos zu einem „normalen“ Konto liegt in den Eigentumsverhältnissen. Üblicherweise ist der Kontoinhaber auch Eigentümer des Guthabens oder der Wertpapiere, welche auf dem Konto verbucht sind.

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