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Wann sollte man eine Abfindung annehmen?
Eine Kündigung mit Abfindungsangebot gemäß § 1a KschG hat für Arbeitnehmer den Vorteil, dass ihnen die Abfindung gewiss ist, sofern sie die Kündigung hinnehmen. Außerdem gibt es keine Sperrfrist. Annehmen muss man ein solches Angebot nicht.
Wann kann man im öffentlichen Dienst eine Abfindung erhalten?
Angestellte des öffentlichen Dienstes haben einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Voraussetzung ist, dass für sie Kündigungsschutz besteht (seit mindestens 6 Monaten in einem öffentlichen Betrieb wie Schule oder Stadtverwaltung mit 10 oder mehr festen Mitarbeitern angestellt).
Wie hoch ist die Abfindung im öffentlichen Dienst?
Haben Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Tarifvertrag Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung, richtet sich deren Höhe nach dem jeweiligen Tarifvertrag. Die Höhe der Abfindung beträgt ein Viertel des letzten Entgelts für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Was ist mit einer Abfindung vorzeitig in den Ruhestand zu beachten?
Mit einer Abfindung vorzeitig in den Ruhestand – Das gilt es zu beachten Wer eine Abfindung mehrere Jahre vor seiner Rente erhält, muss sich im Idealfall keinen neuen Job mehr suchen. Vorausgesetzt, die Abfindung fällt hoch genug aus, um die anfallenden Lebenserhaltungskosten zu decken.
Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung?
Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet. Ferner kann ein Kündigungsschutzprozess den Arbeitgeber dazu verleiten, freiwillig eine Abfindung zu zahlen.
Welche gesetzliche Regelung gibt es zur Abfindung?
Zur Abfindung gibt es eine gesetzliche Regelung. Sie wird häufig bei einer betriebsbedingten Kündigung gezahlt. Wer bei seiner Entlassung bereits 50 Jahre alt ist und schon 15 Jahre im betroffenen Unternehmen beschäftigt war, kann eine höhere Abfindung vom Arbeitgeber verlangen.
Ist die Abfindung vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt?
Es ist zwar gängige Praxis, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern bei Kündigungen Abfindungen zahlen, ein genereller gesetzlicher Anspruch darauf existiert aber nicht. In den meisten Fällen wird die Abfindung vom Arbeitgeber freiwillig oder nach gerichtlicher Entscheidung gezahlt.