Wann sind die Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung in Kraft getreten?

Januar 2021 sind bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft getreten: • der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung bei einem Grad der Behinderung von unter 50.

Wie ist der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung angehoben?

• der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung bei einem Grad der Behinderung von unter 50. Darüber hinaus ist der Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro auf 1.800 Euro angehoben worden.

Ist der Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend?

Grundsätzlich werden entweder nur der Behinderten-Pauschbetrag oder die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt. Wenn Sie aber z. B. Kraftfahrzeugkosten für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten haben, können Sie diese auch neben dem Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

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Was ist eine Behinderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählt nicht dazu. Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt oder ist durch eine typische Berufskrankheit entstanden. Ab dem Steuerjahr 2021 entfallen diese Zusatzanfordungen endgültig und ersatzlos!

Was sind die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf bei einer Behinderung?

Für den Mehrbedarf bei einer Behinderung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Um zusätzlich zum ALG 2 Mehrbedarf wegen einer Behinderung zu erhalten, muss ein Mindestalter von 15 Jahren vorliegen. Hartz-4-Empfänger mit Behinderung können einen Mehrbedarf von 35 Prozent ihres Regelsatzes erhalten.

Was sind die neuen Pauschalen für Menschen mit Behinderung?

Die neuen Pauschalen für behinderungsbedingte Fahrten von Menschen mit Behinderung haben eine Abgeltungswirkung. Eine über die Pauschbeträge hinausgehende Berücksichtigung von individuellen, behinderungsbedingt entstandenen Fahrt- bzw. Kraftfahrzeugkosten ist nicht möglich.