Sind Mietverträge mehrwertsteuerpflichtig?

Mietumsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei gewerblichen Mietverträgen kann der Vermieter auf diese Freiheit verzichten, § 9 Absatz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UstG). Der Vermieter führt dann die Umsatzsteuer ab. Der Mieter kann sie als Vorsteuer geltend machen.

Was sind die Umsatzsteuer-Vorteile für Vermieter und Mieter?

Die Umsatzsteuer-Vorteile für Vermieter und Mieter. Vorteil bei Option zur Umsatzsteuer für den Vermieter: Vermieter optieren in der Regel zum Ausweis der Umsatzsteuer gegenüber seinen Gewerbemietern, damit die Baukosten und Instandhaltungskosten der Immobilie (oder der Gewerbeflächen) nur „netto“ bezahlt werden müssen.

Wie kann der Vermieter auf die Umsatzsteuer verzichten?

Bei gewerblichen Mietverträgen kann der Vermieter auf diese Freiheit verzichten, § 9 Absatz 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UstG). Der Vermieter führt dann die Umsatzsteuer ab. Der Mieter kann sie als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass er dem Finanzamt eine Rechnung vorweisen kann, die die erforderlichen Angaben enthält.

Wie darf der Mietvertrag nicht umsatzsteuerpflichtig sein?

Das will heißen, der nicht umsatzsteuerpflichtige Umsatz darf maximal 5 Prozent betragen. Der Mietvertrag hat gesetzlich einigen Anforderungen zu genügen. So muss er neben der veranschlagten Miete und den Nebenkosten auch die jeweils entsprechend fällige Umsatzsteuer aufzuweisen. Diese ist exakt mit Nennung der Beträge aufzuschlüsseln.

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Wie kann der Vermieter die Umsatzsteuer ausweisen?

Nach § 9 UStG kann der Vermieter aber freiwillig auf diese Befreiung von der Umsatzsteuer verzichten und „zur Umsatzsteuer optieren“ (Umsatzsteueroption). Dann kann der Vermieter in seiner Rechnung die Umsatzsteuer ausweisen und auch der Mieter kann eine Rechnung unter Ausweisung der Umsatzsteuer verlangen.