Ist der Geschäftsführer-Gehalt steuerlich günstiger?

Selbst bei einem hohen Geschäftsführer-Gehalt, das mit dem Spitzensteuersatz (42\% + Reichensteuer) besteuert wird, ist die Gehaltszahlung steuerlich insgesamt günstiger als die Gewinnausschüttung. Dazu müssen Sie die Anforderungen des Finanzamts zur Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts beachten.

Was ist der Geschäftsführer eines Unternehmens?

Der Geschäftsführer eines Unternehmens führt die Geschäfte und trägt die Verantwortung für Erfolg und Misserfolg. Hierfür erhält er ähnlich wie ein normaler Angestellter eine Vergütung, das sogenannte Geschäftsführergehalt.

Wie versteuert der Gesellschafter seinen Steuersatz?

Zahlt sich der Gesellschafter mehr Gehalt aus, so versteuert er dieses nur mit seinem persönlichen Steuersatz. Verglichen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer kommt dies in den meisten Fällen einer satten Einsparung von Steuern gleich, selbst wenn der Geschäftsführer den Spitzensteuersatz zahlt.

Was ist der Gesellschafter-Geschäftsführer?

Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Gesellschafter-Geschäftsführer wird zwar meist ebenfalls aufgrund eines Anstellungsvertrags tätig werden und somit der Lohnsteuer unterliegen. Soweit jedoch verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen, muss er Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen entrichten.

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Wie können sie die Steuerbelastung berechnen?

Hier finden Sie kostenlose online Rechner, mit denen Sie die Steuerbelastung berechnen können: Brutto und Netto vom Geschäftsführergehalt online mit Gehalts-Rechner berechnen Gehaltsrechner bzw. Einkommensteuer-Rechner

Wie wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgezahlt?

Der Gewinn wird an die Gesellschafter ausgeschüttet (Ausschüttung). Die Steuerbealstung beträgt rund 48 Prozent (15 Prozent Körperschaftsteuer + 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag + ca. 14 Prozent Gewerbesteuer + 25 Prozent Abgeltungsteuer). Der Gewinn wird in Form einer Vergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahlt.

Was sollten sie als Gesellschafter-Geschäftsführer anpassen?

Zahlen Sie sich als Gesellschafter-Geschäftsführer bisher ein Gehalt, das unter der steuerlichen Angemessenheit liegt, sollten Sie Ihr Gehalt langsam anpassen und kontinuierlich bis zur Angemessenheitsgrenze erhöhen (dazu notwendig: Beschluss der Gesellschafter).