Wie hoch ist der Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 25.01.2017, Az. C-367/15) hat entschieden, dass der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bis zu dem Dreifachen einer angemessenen Vergütung betragen darf.

Welche Arten der Schadensberechnung gibt es?

Dabei gibt es drei Möglichkeiten der Schadensberechnung:

  1. Ersatz der Vermögenseinbuße einschließlich entgangenen Gewinns.
  2. Herausgabe des Verletzergewinns.
  3. Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr ( „Lizenzanalogie“)

Welche Formen des Schadensersatzes im Schuldrecht gibt es?

Gemäß §§ 249 ff. BGB gibt es zwei Formen des Schadensersatzes: Die Naturalrestitution und den Geldersatz.

Was ist der Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen?

Der Schadenersatz ist dabei oftmals das Doppelte des angemessenen Entgelts. Handelt es sich um eine vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung kann der Verstoß auch strafrechtlich geahndet werden. Überdies muss eine Deckung der Anwaltskosten für den geschädigten Urheber erfolgen.

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Wie kann der Urheberrechtsverletzung ermittelt werden?

So wird der Schädiger dazu verpflichtet, beispielsweise im Internet veröffentlichtes Material zu entfernen. Häufig enthalten die Abmahnungen auch Schadensersatzforderungen. Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Schaden in Form einer Lizenzanalogie ermittelt werden.

Welche Urheberrechtsverletzungen dienen der Verwertung?

Privatkopien dienen, wie der Name schon sagt, der privaten Nutzung. Urheberrechtsverletzungen liegen bei der Verwertung in der Öffentlichkeit vor. Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, können Bilder und Videos meist beim Betreiber der Plattform gemeldet werden. Darauf folgt in der Regel eine schnelle Entfernung.

Ist der Schadensersatz im Urheberrecht fester Bestandteil einer Abmahnung?

In der Regel ist die Forderung von Schadensersatz im Urheberrecht fester Bestandteil einer Abmahnung. Dadurch sollen die entstandenen finanziellen Einbußen, die der Urheber durch die widerrechtliche Verwertung seines Werkes erfahren hat, entschädigt und ausgeglichen werden.

Ist der Beseitigungsanspruch eine Ergänzung zur Urheberrechtsverletzung?

Beim Beseitigungsanspruch handelt es sich um eine Ergänzung zur Unterlassung. Denn trotz Unterlassung einer bestimmten Handlung kann die Urheberrechtsverletzung weiterhin bestehen. Bei einer Beeinträchtigung des Urheberrechts kann der Urheber die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung verlangen.