Wie wird der Gegenstandswert bei einer Scheidung berechnet?

In der Regel wird der Verfahrenswert im Scheidungsverfahren wie folgt ermittelt: Die monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten werden zusammengerechnet und dann mit dem Faktor 3 multipliziert. 250 EUR vom Nettoeinkommen der Ehegatten abgezogen. Der Streitwert mindert sich demnach.

Was bedeutet der Gegenstandswert bei einer Scheidung?

Die Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung hängen von einem so genannten “Gegenstandswert” (manchmal auch Streitwert genannt) ab. Dabei handelt es sich um einen theoretischen Betrag, mit dessen Hilfe man dann in einer Kostentabelle die Kosten ablesen kann.

Was sind die Kosten für eine Scheidung?

Die Kosten für eine Scheidung richten sich im Wesentlichen nach dem Verfahrenswert. Dieser setzt sich im Großen und Ganzen zusammen aus dem Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten. Aus dem Verfahrenswert errechnen Gerichte und Anwälte schließlich ihre Gebühren.

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Was ist der Kostenaufwand für einen Scheidungsanwalt?

Der Kostenaufwand für einen Scheidungsanwalt hängt davon ab, ob Sie sich einvernehmlich scheiden lassen oder ob Ihre Scheidung streitig verläuft. Es gibt keine Scheidungspauschalen. Möchten Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren informieren, sollten Sie eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Wie beauftragen sie einen Rechtsanwalt mit ihrer Scheidung?

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Ihrer Scheidung, kann es sein, dass der Anwalt zur Vorbereitung des Scheidungsverfahrens Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder einer Behörde oder einer Versicherung führen muss. Der Anwalt betreibt „Ihr Geschäft“ und rechnet dafür eine Geschäftsgebühr ab.

Wer bezahlt Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?

Jeder Ehegatte bezahlt seinen von ihm beauftragten Anwalt selbst. Wer nicht genügend finanzielle Mittel hat, seinen Anwalt zu bezahlen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt zunächst der Staat die Kosten für den Anwalt. Hier erläutern wir ausführlich die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung.