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Wie wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen?
Betriebsvereinbarungen sind betriebsverfassungsrechtliche Verträge, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden. Wichtigste Vorschrift ist § 77 BetrVG. Auf Seiten des Betriebsrats ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss zwingend erforderlich.
Was kann eine Betriebsvereinbarung regeln?
Eine Betriebsvereinbarung gibt in Unternehmen Normen für das Miteinander der Beschäftigten sowohl untereinander als auch mit dem Arbeitgeber vor. So klärt sie etwa Fragen zu Urlaub, Pausen oder Überstunden einheitlich und verbindlich.
Wer schreibt eine Betriebsvereinbarung?
Gemäß § 77 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsvereinbarungen von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen.
Ist die Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat wirksam?
In der Regel wird die Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossen. Es gilt Folgendes: Die Vereinbarung ist nur in Schriftform wirksam. Der Arbeitgeber und der Vorsitzende des Betriebsrates müssen die Urkunde handschriftlich unterzeichnen .
Wie kann eine Betriebsvereinbarung vereinbart werden?
Damit eine Betriebsvereinbarung vereinbart werden kann, müssen sich Arbeitgeber und der Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung darauf einigen. Die Zustimmung des Betriebsrats ist die Grundlage für eine gültige Betriebsvereinbarung. Daraus folgt, dass es eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat nicht geben kann.
Wie muss die Betriebsvereinbarung unterschrieben werden?
Die Betriebsvereinbarung muss vom Arbeitgeber und dem Betriebsratsvorsitzenden unterschrieben werden. Gleichzeitig ist es nötig, dass alle Mitglieder des Betriebsrats damit einverstanden sind. Nach dem Abschluss der Betriebsvereinbarung wird sie im Unternehmen offen ausgelegt, damit sie jeder einsehen kann, meist in Form eines Aushangs.
Ist der Arbeitgeber zuständig für die Betriebsvereinbarung?
Der Arbeitgeber ist zuständig die Betriebsvereinbarung durchzuführen und die Bestimmungen umzusetzen. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an die Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung hält. Ist das nicht der Fall, können sie ggf. in einem Arbeitsgerichtsverfahren durchgesetzt werden.